15.12.09 | 11:39 | Digitalia | Nachricht | 1 Kommentar

Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt

Peter Schaar hat im Vorfeld der Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung, die heute in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht stattfindet, stichprobenartig sechs deutsche Provider untersucht. Und dabei eklatante Mängel festgestellt. Viele von ihnen speichern mehr als sie sollen, mehr als sie dürfen. Die Ahnungslosigkeit bei den Technikern ist groß. Mehr dazu hat netzpolitik.org, auch das entsprechende PDF-Dokument von Peter Schaar. Insbesondere die Seiten drei bis sechs (“Kritische Punkte”) sollte man durchlesen.

07.12.09 | 14:40 | Digitalia | Nachricht | 0 Kommentare

VZ-Netzwerke in Zukunft mit externen Apps

Die VZ-Netzwerke (StudiVZ, MeinVZ und SchülerVZ) öffnen ihre Software für die Entwicklungen externer Programmierer. Ähnliche kleinen Applications sind maßgeblich für den Erfolg von VZ-Konkurrent Facebook verantwortlich, wo es externe Anwendungen schon seit Jahren gibt. Nach eigenen Angaben legen die VZ-Netzwerke besonders viel Wert auf Sicherheit und Qualitätskontrolle. Dass man diese Punkte in Gesprächen mit der Presse besonders betont, hat freilich einen unschönen Hintergrund: die vielen Datenschutzprobleme und -skandale von StudiVZ, zuletzt jene Geschichte, die mit dem Suizid eines Hackers in der JVA ein vorläufiges, besonders bitteres Ende nahm. (Übersicht zum Thema auf sueddeutsche.de)

Die eigenen Nutzer können nach VZ-Angaben eine virtuelle Visitenkarte gestalten, auf der sie Daten eingeben, die dann von den Applications ausgelesen werden können. Dabei ist es dem einzelnen Nutzer freigestellt, vollkommen andere Daten in diese Visitenkarten als in seinem VZ-Profil einzugeben. Die VZ-Netzwerke erlauben es ihren Nutzern, die eigenen Geschäftspartner, nämlich die Entwickler der externen Applications mit falschen Daten zu täuschen.

Die Konkurrenten Facebook und StudiVZ bekriegten sich zuletzt vor diversen Gerichten, u.a. in Köln, Stuttgart und Kalifornien. Mittlerweile versuchen es die Konkurrenten wohl lieber wieder mit sportlichem Wettkampf. Facebook hat weltweit 350 Millionen Nutzer, die VZ-Gruppe kommt nur auf 15,3, ist in Deutschland aber besser aufgestellt; wenn auch mit eher gemischten Zukunftschancen. Immerhin benutzen viele Netzwerk-Mitglieder falsche Namen und Facebook wächst in Deutschland stetig.

Mehr dazu morgen im Wirtschaftsteil der Süddeutschen Zeitung.

03.12.09 | 08:49 | Nachricht | 11 Kommentare

BGH-Urteil könnte Gema in Bedrängnis bringen

Kleiner Streit mit großen Folgen: Bereits im Juni sprach der Bundesgerichtshof ein Urteil in der eher unbedeutenden Auseinandersetzung zwischen der Werbeagentur Heye und der GEMA (Pressemitteilung von Heye hier). Die Urteilsbegründung aber, die am 26. November veröffentlicht wurde, könnte von großer Bedeutung für die gesamte deutsche Werbewirtschaft, sowie für Internetangebote, Fernseh- und Radiosender sein.

Dabei begann alles eher harmlos. Die GEMA, die als Verwertungsgesellschaft die Rechte ihrer Mitglieder – Komponisten und Liedtexter – wahrnimmt, forderte von der Werbeagentur Geld, weil diese zur Kundenakquise auf ihrer eigenen Webseite verschiedene Werbespots als Arbeitsproben zeigte. Diese Videoclips waren mit Musik unterlegt – deshalb wollte die GEMA Geld haben. Die Werbeagentur klagte dagegen – und verlor in zwei Instanzen. Schließlich kam der Fall vor den Bundesgerichtshof.

Die Richter des ersten Senats verwarfen alle früheren Entscheidungen. In ihrer Urteilsbegründung (pdf) geben sie zunächst der Werbeagentur recht. Darin heißt es unter Ziffer 10, die GEMA könne “von der Klägerin wegen der Benutzung von Musikwerken im Internet zur Eigenwerbung weder Auskunft noch Vergütung beanspruchen”. Doch einen Satz später formulieren die Richter eine Aussage von weit größerer Tragweite: Die GEMA sei “aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträgen nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.”

Das bedeutet, dass Werbung im Allgemeinen nach Auffassung des Bundesgerichtshofes nicht zu jenen Gebieten zählt, auf denen die GEMA ihre Mitglieder vertreten darf. Dies stellt eine jahrzehntealte, täglich angewendete und grundlegende Praxis von Werbewirtschaft und Sendern infrage.

“Für die Verwertungsgesellschaft ist das ein Politikum”, sagt der Münchner Urheberrechtsspezialist Stefan Ventroni. Die Juristen der GEMA arbeiten derzeit an einer Stellungnahme. (Sobald es was Neues gibt – hier im Blog!)

Denn jetzt müssen grundsätzliche Fragen gestellt werden: Zum Beispiel, ob die Urheber sämtlicher mit Musik unterlegten Werbespots, die derzeit im Fernsehen oder Radio laufen, gegen geltendes Recht über die GEMA entlohnt werden. Unklar ist auch, wer stattdessen mit wem welche Verträge über die Nutzung von Musik abschließen müsste. Immerhin dürfte die gesamte Werbebranche betroffen sein. “Ich frage mich, ob dem Bundesgerichtshof bewusst war, was er damit anrichtet”, sagt Jurist Ventroni, auf dessen Veröffentlichungen sich die Richter in ihrer Urteilsbegründung teilweise stützten.

Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Werbeagenturen. Für die Firma, die sich die GEMA-Kosten sparen wollte, dürfte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ein Pyrrhussieg sein. “Mit dem Urteil ist niemandem geholfen”, sagt Ventroni. “Es macht allen Betroffenen das Leben schwerer.”

Die Urteilsbegründung (pdf).

© Süddeutsche Zeitung 2009

26.11.09 | 12:18 | Nachricht | 0 Kommentare

Petition: Schuldrecht – Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

Die Debatte um Abmahnwahn und Abmahnrecht erreicht wieder mal die Politik:

“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.” Petition vom 10. November.

12.11.09 | 18:13 | Nachricht | 5 Kommentare

Drei Statements, zwei Meinungen, eine Frau

“Daher sind der Konsum, die Produktion und der Vertrieb von kinderpornographischem Material im Internet die einzigen Tatbestände, bei denen eine Sperrung vorgenommen werden darf.” – Dorothee Bär am 21. August 2009 per e-Mail

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“So können bspw. durch das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. „Access-Blocking“ auch Erfolge im Kampf gegen Islamisten erzielt werden.” – Dorothee Bär in einem Text für die Junge Union (pdf)

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Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Polizeibehörden versuchen, das Löschen von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu erreichen. Sollte dies aber im ersten Jahr keine klaren Erfolge bringen, bin ich dafür, im Kampf gegen Kinderpornographie Internetsperren anzuwenden. Für andere Bereiche ist keine Anwendung von Internetsperren vorgesehen.” – Dorothee Bär am 12. November 2009 per e-Mail auf meine zugegebenermaßen zugespitzten Fragen, von denen sie keine einzige beantwortet hat.

Eventuell nimmt Bär ja die Anfragen jener Wähler, die auf abgeordnetenwatch.de nachfragen, ernster als meine.

10.11.09 | 13:26 | In eigener Sache | Nachricht | 10 Kommentare

Dorothee Bär: Netzsperren beschränken, halt, nein, doch nicht.

Dorothee Bär (CSU) hat die vielleicht farbenfrohste Webseite aller Abgeordneten des Bundestages und veröffentlicht regelmäßig die unter Kennern wegen ihres Namens geschätzte Kolumne  “Brief aus BÄRlin” (pdf). Bär besitzt auch die Fähigkeit, ihre Meinung innerhalb von drei Monaten zu ändern.

Im August befragte ich neben vielen anderen Abgeordneten auch Bär, warum sie den Netzsperren zugestimmt habe. Das Ergebnis steht hier im Blog. Bär ließ damals, am 21. August, eine Mail mit ihrem Statement schicken. Und dann, ein paar Stunden später, kam noch eine Mail aus ihrem Büro hinterher. Darin stand die dringende Bitte, noch folgenden Satz in das bis dahin unveröffentlichte Statement einzufügen. Ich bin dieser Bitte nachgekommen, und so endet ihre Meinungsäußerung mit dem denkwürdigen, besonders wichtigen Satz:

“Daher sind der Konsum, die Produktion und der Vertrieb von kinderpornographischem Material im Internet die einzigen Tatbestände, bei denen eine Sperrung vorgenommen werden darf.”

Ich frage mich, wie es also dazu kommen konnte, dass Bär in einem Papier der Jungen Union mit dem Titel “Herausforderung politischer Extremismus: Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken” (pdf) in einem Beitrag (ab Seite 68) auf Seite 71 schreibt:

“Ideologisch oder religiös motivierter Terrorismus kann von einem freiheitlichen und auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit beruhenden Staat nicht toleriert werden. Entsprechend der ersten Säule des genannten Lösungsansatzes müssen in Fällen von Online-Rekrutierung und virtueller Terrorschulung die modernen Repressionsmöglichkeiten unserer Informationsgesellschaft weitreichend genutzt werden. So können bspw. durch das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. „Access-Blocking“ auch Erfolge im Kampf gegen Islamisten erzielt werden.”

Natürlich frage ich nicht nur mich alleine – sondern meine geschätzten Leser ebenso wie Frau Bär persönlich:

  1. Wie würden Sie die Glaubwürdigkeit einer Politikerin einschätzen, deren Meinung zu einer grundsätzlichen, viel diskutierten Frage sich innerhalb von drei Monaten um 180 Grad dreht?
  2. Könnten Sie mir erklären, welches Ihrer Statements nun stimmt – und was Ihren Sinneswandel bewirkt hat?
  3. Würden Sie mir zustimmen, wenn ich Ihr erstes Statement in Anbetracht ihres Sinneswandels von einer windelweichen Aussage spreche, die alleine dazu diente, vor der Bundestagswahl die digitale Generation der Erstwähler nicht zu verschrecken?

(Frau Bär hat eine Mail von mir vorliegen.)

(via netzpolitik.org)
06.11.09 | 15:54 | Digitalia | Fatal viral | Nachricht | SZ-Plus | 21 Kommentare

Eva Schweitzer zahlt überhaupt nichts

Habe eben für eine Geschichte im Feuilleton der SZ über Abmahnungen und die Vermutung, dass dieselben möglicherweise vom effizienten Rechtsmittels zum gut laufenden Geschäftsmodell mutiert sind, mit der mittlerweile im Netz bekannten Journalistin Eva Schweitzer telefoniert. In Schweitzers Namen wurden laut dem Blogger Johnny Haeusler ursprünglich 1200 Euro Schadensersatz von einem anderen Blogger wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung verlangt.

Zusätzlich sollte der Blogger 955 Euro an den Anwalt, den Schweitzer mit der Abmahnung beauftragt hatte zahlen, schrieb Johnny Haeusler auf Spreeblick.

Um illegale Veröffentlichungen ihrer Texte aufzuspüren, hat Eva Schweitzer die Hamburger Firma TextGuard beauftragt. Die ganze Geschichte sorgte für erheblichen Unmut im Netz.

Rechtsanwalt Udo Vetter bemerkte erst gestern in diesem Zusammenhang:

Wird aber ein Komplett- bzw. Rundum-Sorglos-Paket (zwischen Rechteinhaber, abmahnender Kanzlei und  der Firma, die die Rechtsverletzungen aufspürt, Anm. Boie) auf Erfolgsbasis vereinbart, hat der beauftragte Anwalt gar keinen Gebührenanspruch gegen den Abmahner. Mit der Folge, dass der Abgemahnte auch nichts erstatten muss; jedenfalls nicht die gesetzlichen, bei entsprechenden Streitwerten sehr hohen Gebühren. (lawblog)

Eva Schweitzer sagte eben am Telefon zu mir:

(…) Mir entstehen keine Kosten, das trägt sich durch die Kosten, die den Abgemahnten entstehen. Mir geht es hauptsächlich um Zeitungen. Ich bezahle nichtmal was für den Service von TextGuard. Die machen das, und so finanziert sich das. Ich bekomme dann hoffentlich Geld. Letzten Endes finanziert sich das pro Fund (von Urheberrechtsverletzungen, Anm. Boie). Ich bekomme das nochmal zu sehen, dann geht das von TextGuard direkt an den Anwalt, da kümmern die sich drum.

(Das klingt ein bisschen komisch, weil es sich um meine unredigierte Mitschrift des Gesprächs handelt.)

Außerdem sagte Schweitzer, dass nicht sie sich an TextGuard gewandt habe, sondern dass sich TextGuard bei ihr gemeldet habe und ihr das Geschäft vorgeschlagen habe.

Ich bin gespannt, wie die abmahnende Kanzlei die 995 Euro Anwaltkosten rechtfertigt.

01.11.09 | 14:11 | Nachricht | SZ-Plus | 1 Kommentar

Drei Tage Krach

Fazit zu den Münchner Medientagen aus der Süddeutschen Zeitung:

Die Münchner Medientage waren in jeder Hinsicht eine zwiespältige Veranstaltung. Referenten und Besucher konnten vor allem im oberen Teil der Messegebäude Diskussionsrunden lauschen. Im unteren Teil stellte sich die Branche an Messeständen zur Schau.

So kam es, dass man dem ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust zuhören konnte, wie er über die Herausforderungen des Technikwandels philosophierte, während ein Stockwerk tiefer am ARD-Stand eine junge Frau demonstrierte, dass es nicht möglich ist, das von der ARD propagierte, interaktive Fernsehen der Zukunft ausgerechnet mit einer Fernbedienung auf einem Fernsehbildschirm zu steuern. Auch wenn sie mutmaßlich dafür bezahlt wurde, das Gegenteil zu beweisen.

Ebenfalls dort, wo die Theorie diskutiert wurde, sagte ZDF-Intendant Markus Schächter sinngemäß, dass der neue digitale ZDF-Kanal Neo Bildungsfernsehen sei und zu Recht durch Gebühren finanziert werde. Eine Treppe tiefer konnte man sich von Neos Qualität überzeugen, den das ZDF am eigenen Stand mit den Sätzen „Die Liebe ist manchmal ein Arschloch” und „Fernsehen macht bekloppt, zumindest wenn man dort arbeitet” bewarb.

Natürlich wurden auf den Medientagen dieselben Themen verhandelt, die seit Jahren verhandelt werden: Die Öffentlich-Rechtlichen kämpfen dabei stets gegen die Vorwürfe der kommerziellen Konkurrenz, es geht um Rundfunkgebühren, um die Expansion der gebührenfinanzierten Programme. Es geht auch um das Überleben – oder Sterben – von Print im – Achtung! – digitalen Zeitalter, und natürlich geht es immer öfter um die Frage nach Urheber- und Leistungsschutz in digitalen Medien.

Umso erstaunlicher war, dass die Vertreter der klassischen Medien auch 2009 zeitweilig an junge Blondinen erinnerten, die sich, während sie vom Riesenaffen King Kong verspeist werden, vor allem um den Sitz ihrer Dauerwellen sorgen. Im Obergeschoss besprachen die Verbände der Zeitungen, der Radio- und Fernsehstationen Details des Urheberrechts. Unter ihnen präsentierte das Mittelstandsunternehmen Tobit Software aus dem Münsterland kostenfreie Software für jedermann, aber nicht irgendeine Software, sondern eine ganz bestimmte, mit der man Radiosendungen über die Dauer von sieben Tagen und sämtliche abgespielte Lieder und Redebeiträge per Mausklick als mp3 Datei speichern kann. Eine Aufforderung zum millionenfachen Kopieren, Tauschen und Mixen.

Den Tiefpunkt der Debatte über die Herausforderungen des digitalen Wandels markierte ausgerechnet Andreas Scherer, Vorsitzender des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger. Scherer – weiße Krawatte, dünner Schnurrbart – plädierte für ein gelockertes Kartellrecht, schwächeren Verbraucherschutz im Abomarketing und dafür, Kinder auf „die Risiken des Webs” sowie die Großartigkeit gedruckter Zeitungen hinzuweisen. „Das Alte zu konservieren, wird nicht funktionieren”, ermahnte dagegen der kluge, aber leicht penetrante Online-Experten Jeff Jarvis.

Fazit: Seit Jahren bieten die Münchner Medientage einen schwer definierbaren, dafür gigantischen Themen-Mix ohne roten Faden, ohne Struktur an – dieses Jahr für 395 Euro pro Besucher, zuzüglich Mehrwertsteuer. Dennoch sind wieder 7000 Teilnehmer gekommen.

© Süddeutsche Zeitung 2009

26.10.09 | 10:31 | Fatal viral | Nachricht | 4 Kommentare

Der Finanzminister, der 100 000 Mark vergessen hatte

Der Journalist Rob Savelberg von De Telegraaf hat mittlerweile über seine Frage an Angela Merkel berichtet.

(via bildblog)

19.10.09 | 14:20 | Digitalia | Nachricht | SZ-Plus | 11 Kommentare

Verletztes Recht bei DigiRights?

Unter anderem netzpolitik.org hat vor ein paar Tagen über ein Dokument des Darmstädter Unternehmens DigiRights berichtet, das von Anonymen auf der Webseite wikileaks veröffentlicht wurde. DigiRights hat sich auf die Bekämpfung von illegalen Tauschbörsen im Netz spezialisiert. In dem Dokument wird Rechteinhabern und potentiellen Kunden von DigiRights vorgerechnet, wie lukrativ eine Abmahnung sein kann. Das weckte natürlich jene Geister, die Abmahnern per se vorwerfen, nicht auf den Schutz ihrer Urheberrechte aus zu sein, sondern auf schnelles Geld auf Kosten armer Downloader. In der Präsentation sieht das so aus:

digirights-auszug

Grund zur Aufregung? Gleich der erste Anruf bei DigiRights-Geschäftsführer Michael Eisele brachte eine überraschende Neuigkeit. “Das Dokument”, sagte Eisele, “ist überhaupt nicht von uns.” Gegen Eiseles Behauptung spricht, dass in der Präsentation das Logo von DigiRights verwendet wird. Eisele aber behauptet, die Datei sei gefälscht. Er prüfe derzeit rechtliche Schritte und wolle mich gern auf dem Laufenden halten. Ich bin gespannt, wie sich die Sache entwickelt. Würde ich nur Layout und Inhalt des veröffentlichten Dokumentes betrachten, hielte ich es nach einem Blick auf die DigiRights-Webseite, die sehr, sehr ähnlich aussieht, für authentisch. Der Fälscher muss, so es ihn gibt, Zugriff auf freigestellte Logoversionen des Unternehmens gehabt haben – und einen intimen Einblick in die Branche, denn auch deren Aufgaben sind in dem Dokument detailliert beschrieben.

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