07.10.10 | 16:50 | Fatal viral | Nachricht | SZ-Plus | 0 Kommentare

Willkommen im Jahr 2010, lieber Bundestag

Am 10. Juni hatte der FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz eine Rede im Bundestag gehalten, deren Stichpunkte er von einem iPad ablas. Das provozierte einen wohl kalkulierten, mittleren Eklat in der Bundestagsverwaltung, denn damals waren Computer in dem Teil des Gebäudes untersagt. Allerdings haben zahlreiche Abgeordnete schon seit Jahren Smartphones dabei. Schulz aber wollte, dass ein Grundsatzurteil ergeht: Computer im Plenum, ja oder nein.

Damals schrieb ich in der SZ:

“Im Bundestagsplenum sind Computer bislang unerwünscht. Und deshalb ist die Rede jetzt eine Angelegenheit für den Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages geworden. Die 13 Mitglieder werden sich unter dem Vorsitz von Thomas Strobl (CDU) damit befassen, welche digitalen Geräte im Plenum und auf den Tribünen von Presse und Besuchern benutzt werden dürfen – und welche nicht.”

Die Entscheidung ist jetzt gefallen.

Jimmy Schulz schreibt eben per E-Mail, dass “der Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und Wahlprüfung des Bundestages in der heutigen Sitzung grünes Licht für die iPad-Nutzung im Plenarsaal gegeben hat. Die Abgeordneten können jetzt offiziell ihre Dokumente elektronisch per tablet-Computer abrufen.”

Update: Notebooks bleiben wohl verboten.

Nach dem Klick Schulz, der Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ ist, mit iPad im Youtube-Video. Sein Kommentar damals: “Nochmal würde ich das nicht machen. Das iPad ist eher eine digitale Aktenmappe, als eine Hilfe bei einer Rede.”

(weiterlesen …)

30.06.10 | 15:35 | Fatal viral | 1 Kommentar

Bei Twitter schrieb jemand, was die Medien schreiben

Dass nach dem Zwitschern der Weinkönigin Julia Klöckner (CDU) und anderer bei der letzten Bundspräsidentenwahl die Journalisten auch Twitter im Auge behalten würden, war klar. Aber wo verläuft eigentlich die Grenze zwischen dem Kolportieren von Gerüchten und seriöser Berichterstattung? Stellvertretend für viele eine Screenshot von faz.net. Ob ich da die Grenze überschritten finde, weiß ich selber nicht genau. Auf jeden Fall ein Zeichen für den unsicheren Umgang mit Twitter und den professionellen Wunsch, als erster zu berichten.

twitter-faz

Update: Die Verwirrung hält an. Lesenswerter Artikel auf spiegel.de über den mutmaßlichen Fake @martinagedeck

02.05.10 | 15:31 | Fatal viral | SZ-Plus | 4 Kommentare

Netz-Krawalle

Nachdem ich letzte Nacht als Reporter durch Kreuzberg gezogen bin und heute mittag bei der Pressekonferenz des Berliner Innensenators Ehrhart Körting und des Polizeipräsidenten Dieter Glietsch war, hier ein, zwei Anmerkungen zu dem Youtube-Video, dessen Zugriffszahlen derzeit im Netz explodieren, und das derzeit bei Twitter verlinkt wird.

Darauf ist zu sehen, wie ein Polizist mit unnötiger Härte einem bereits am Boden Liegenden gegen den Kopf tritt.

Ab 20.15 warfen Demonstranten Flaschen auf Polizeibeamte, und zwar genau dort, wo das Video gedreht wurde; am Spreewaldplatz, neben der Wiener Straße.

Nach Angaben des Polizeipräsidenten ermittelt eine Fachdienststelle des Landeskriminalamtes bereits seit gestern gegen den Beamten. Dieser werde, so Glietsch, in Kürze identifiziert, weil seine Hundertschaft bekannt sei. Sowohl Glietsch als auch Körting kenne das Youtube-Video. Dieses Video ist aber nicht Grundlage der Ermittlungen. Vielmehr sagte Glietsch, er habe den Fußtritt des Beamten selber gesehen, und zwar live im polizeiinternen Fernsehen. (Fast die gesamte Demo wird gefilmt.) Die Polizei verfügt also über eigene Aufnahmen, die bislang nicht veröffentlicht sind.

Und noch was anderes: Jener später verletzte Polizist, über den die Polizei zunächst bekannt gab, er sei durch einen Messerstich verletzt worden, wurde tatsächlich durch einen dumpfen Gegenstand verletzt. Er gehört zu einer Berliner Hundertschaft und wurde auf den Hals getroffen, dadurch wurden wohl Nerven temporär beschädigt, so dass ihm die Beine taub wurden. Der Beamte soll das Krankenhaus heute verlassen können.

Mein Text zum ersten Mai hier.

Weiteres zum Thema in der SZ von morgen, Seite 7.

20.04.10 | 07:32 | Digitalia | Fatal viral | Meinung | 5 Kommentare

Telefoniert wird nur, wenn der Handy-Hersteller es erlaubt

Gizmodo präsentiert derzeit aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich das kommende iPhone, das ein Unbekannter in einer Bar gefunden hat. Interessante Geschichte und wohl kaum ein inszenierter PR-Gag von Apple, dazu ist das gefundene Produkt dann etwas zu fertig; sowas stellt man lieber selber vor. Schließlich will man das Interesse am Produkt vor der Markteinführung wach halten – und nicht befriedigen. Obwohl die Gizmodo-Leute das iPhone so liebevoll-begeistert besprechen wie es Steve Jobs nicht besser könnte.

Auch die Bilderstrecke lässt vermuten, dass man mit dem Gerät viel Spaß haben kann. Spaß, den der von Gizmodo unnötigerweise geoutete Apple-Programmierer, der das iPhone im Biergarten – wo auch sonst? – liegen gelassen hat, in nächster Zeit vermissen wird.

Dazu passt auch, dass Apples Chefjurist bereits ungemütlich wird. (“Please let me know where to pick up the unit.”) Wie ist das eigentlich rechtlich? Nachdem Gizmodo überzeugend selber den Beweis führt, dass das Gerät, das sie auseinander nehmen, nicht ihnen, sondern Apple gehört, hätte man es da nicht längst zurückgeben müssen?

Noch aufschlussreicher als das Fazit (“Freaking amazing.”) finde ich allerdings folgenden Satz: “Then, Apple remotely killed the phone before we got access to it.” Killerfeature!

08.04.10 | 20:48 | Digitalia | Fatal viral | 4 Kommentare

Das aufregende Leben von Sebastian Edathy (SPD), MdB

Sebastian Edathy, Bundestagsabgeordneter der SPD auf dem dem Portal abgeordnetenwatch.de zur Frage nach der Vorratsdatenspeicherung:

Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben. Und das Beispiel mag ja noch eher erheiternd sein, aber haben Sie eine Ahnung vom Ausmaß des Betruges, der über das Internet erfolgt? Dieses ist groß!

(via Mikis per Skype)
08.02.10 | 16:50 | Digitalia | Fatal viral | Meinung | 9 Kommentare

Copycat Hegemann

Den Diebstahl geistigen Eigentums der eigenen Autorin damit zu rechtfertigen, dass diese “mit der ‘Sharing’-Kultur des Internets aufgewachsen ist”, ist für eine Verlagsmitarbeiterin eine gewagte Aussage. Gesagt hat den denkwürdigen Satz Siv Bublitz, die Leiterin der Ullstein Buchverlage, im Zusammenhang mit dem auf Gefühlskonserve.de aufgeworfenen Plagiatsvorwurf gegen die jugendliche Bestsellerautorin Helene Hegemann (Axolotl Roadkill).

(Das viel gehypte – und auch in der SZ groß und positiv besprochene Buch – hätte von Anfang an misstrauisch machen müssen. Hegemann schreibe über eine ganze Menge, von dem sie keine Ahnung haben könne. Sagen zumindest die Blogger auf Gefühlskonserve und ich bin gewillt, ihnen Recht zu geben. Die Vorwürfe gegen Hegemann sind erdrückend – ihre eigene Rechtfertigung ein schlechter Versuch mit vielen geschwurbelten Worten den Klau zu übertünchen, schlimmer noch, nach intellektuell redlicher Strategie aussehen zu lassen: “Originalität gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit”. Aha. Dass die jetzt erfolgenden Angriffe auf die 17-Jährige auch mit viel Neid auf ihren frühen Erfolg zu begründen sind, mag dennoch sein.)

Bleibt die Frage: Wie locker sieht Siv Bublitz die Sharing-Kultur des Internets, wenn Hegemanns Buch sich dort nicht länger nur bedient. Sondern plötzlich auch dort kursiert. Zum Beispiel in einer 200 MB-Datei mit dem Titel “250-ullstein-books-ebook”?

(Spreeblick mit ähnlichen Gedanken / SpOn)

Update: Sueddeutsche.de im Interview mit dem Blogger, der die Plagiatsvorwürfe erhebt.

Update: Wie immer lesenswert und sehr erheiternd – Willi Winkler zum Thema

20.01.10 | 15:15 | Digitalia | Fatal viral | 3 Kommentare

Wie viel sind 25 000 Euro Cash?

Annähernd so viel hat Johnny Haeusler von Spreeblick zwischenzeitlich großartigerweise für die Erdbebenopfer in Haiti gesammelt. Der virtuelle Rettungsanker, der dem Spreeblick-Logo nachempfunden ist, erfüllt neben der wichtigen Hilfe für die Opfer noch eine sekundäre Funktion: Er soll auch demonstrieren, dass deutsche Blogger, Twitterer, kurz: die Netzgemeinde, fähig ist, Geld zu organisieren. Nicht ein bisschen, sondern Zehntausende Euros. Mit den Mitteln des Netzes. (A propos Kommunkation: Sascha Lobo, der nie um Hilfe verlegen ist, vor allem nicht, wenn er sich selber hilft, spendete unter Angabe seines vollen Namens öffentlichkeitswirksam 500 Euro. Bravo!) Johnny Haeusler und das Spreeblick-Team sind sehr zufrieden, sie wollten ursprünglich nur 5000 Euro sammeln. Dann aber verbreitete sich die Nachricht vom Spendensammeln bei Spreeblick wie geplant durchs Netz. Das Spenden-Widget findet sich längst auf mehreren Blogs, darunter auf den meistgelesenen.

Und genau das ist es, was mich ratlos lässt: Sind 25 000 Euros gemessen am großen, viralen Erfolg der Sammelaktion wirklich ein gutes Ergebnis?

06.11.09 | 15:54 | Digitalia | Fatal viral | Nachricht | SZ-Plus | 21 Kommentare

Eva Schweitzer zahlt überhaupt nichts

Habe eben für eine Geschichte im Feuilleton der SZ über Abmahnungen und die Vermutung, dass dieselben möglicherweise vom effizienten Rechtsmittels zum gut laufenden Geschäftsmodell mutiert sind, mit der mittlerweile im Netz bekannten Journalistin Eva Schweitzer telefoniert. In Schweitzers Namen wurden laut dem Blogger Johnny Haeusler ursprünglich 1200 Euro Schadensersatz von einem anderen Blogger wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung verlangt.

Zusätzlich sollte der Blogger 955 Euro an den Anwalt, den Schweitzer mit der Abmahnung beauftragt hatte zahlen, schrieb Johnny Haeusler auf Spreeblick.

Um illegale Veröffentlichungen ihrer Texte aufzuspüren, hat Eva Schweitzer die Hamburger Firma TextGuard beauftragt. Die ganze Geschichte sorgte für erheblichen Unmut im Netz.

Rechtsanwalt Udo Vetter bemerkte erst gestern in diesem Zusammenhang:

Wird aber ein Komplett- bzw. Rundum-Sorglos-Paket (zwischen Rechteinhaber, abmahnender Kanzlei und  der Firma, die die Rechtsverletzungen aufspürt, Anm. Boie) auf Erfolgsbasis vereinbart, hat der beauftragte Anwalt gar keinen Gebührenanspruch gegen den Abmahner. Mit der Folge, dass der Abgemahnte auch nichts erstatten muss; jedenfalls nicht die gesetzlichen, bei entsprechenden Streitwerten sehr hohen Gebühren. (lawblog)

Eva Schweitzer sagte eben am Telefon zu mir:

(…) Mir entstehen keine Kosten, das trägt sich durch die Kosten, die den Abgemahnten entstehen. Mir geht es hauptsächlich um Zeitungen. Ich bezahle nichtmal was für den Service von TextGuard. Die machen das, und so finanziert sich das. Ich bekomme dann hoffentlich Geld. Letzten Endes finanziert sich das pro Fund (von Urheberrechtsverletzungen, Anm. Boie). Ich bekomme das nochmal zu sehen, dann geht das von TextGuard direkt an den Anwalt, da kümmern die sich drum.

(Das klingt ein bisschen komisch, weil es sich um meine unredigierte Mitschrift des Gesprächs handelt.)

Außerdem sagte Schweitzer, dass nicht sie sich an TextGuard gewandt habe, sondern dass sich TextGuard bei ihr gemeldet habe und ihr das Geschäft vorgeschlagen habe.

Ich bin gespannt, wie die abmahnende Kanzlei die 995 Euro Anwaltkosten rechtfertigt.

03.11.09 | 11:13 | Digitalia | Fatal viral | In eigener Sache | 1 Kommentar

Verletztes Recht bei DigiRights? (2)

Herzlichen Dank für all die Mails und Kommentare, die mich in Sachen DigiRights erreicht haben.

(Für neue Leser eine Zusammenfassung: DigiRights ist ein Unternehmen, das im Bereich Urheberrechte arbeitet. Vor einigen Wochen tauchten im Netz ein pdf-Dokument und eine Powerpoint-Präsentation auf, mit denen DigiRights auf Kundensuche gegangen sein soll. Darin wird potentiellen Kunden – zum Beispiel aus der Musikbranche – vorgerechnet, dass es wesentlich lukrativer sei, Abmahnungen zu verschicken als Songs legal zu verkaufen. Dies ist natürlich nicht der Sinn und Zweck von Abmahnungen, daher regte sich im Netz erheblicher Unmut über die Dokumente. DigiRights-Geschäftsführer Michael Eisele beharrt jedoch bis heute darauf, dass die Dokumente von seiner Firma weder erstellt, noch veröffentlicht worden sei. Vielmehr habe jemand gezielt dem Ruf seiner Firma schaden wollen. (siehe auch hier))

DigiRights-Geschäftsführer Eisele bleibt bis heute bei seiner Behauptung. Mir freundlicherweise von Lesern zugeschickte Screenshots beweisen nach wie vor nicht eindeutig, dass die umstrittenen Dokumente, die mir ebenfalls vorliegen, von DigiRights erstellt wurden. Einerseits sind sie zwar im Corporate Design der Firma gehalten. Andererseits sagt Geschäftsführer Eisele, in den Dokumenten würde noch nichtmal das Geschäftsmodell seiner Firma korrekt beschrieben.

hackercompany-oben

hackercompany-unten

Dieser Screenshot (großes Bild hier) zeigt Links auf die entsprechenden Dokumente auf der Webseite von Jörg Hacker, einem Berliner Berater im Musikgeschäft. Er äußere sich zu der Angelegenheit nicht mehr, sagte Hacker am Telefon und fügte lediglich kurz hinzu, dass er eine Zusammenarbeit mit DigiRights geplant habe, aber froh sei, dass diese nicht zustande gekommen sei. Mittlerweile ist der Menüpunkt “digi rights solutions gmbh” von seiner Webseite verschwunden.

Möglich wäre folgendes Szenario: Hat Hacker im Rahmen geplanter Zusammenarbeit die Dokumente mit Material von DigiRights erstellt, und ist dabei über das Ziel hinausgeschossen? Es wird schwierig, die Wahrheit herauszufinden. Denn weder Eisele noch Hacker wollen dazu etwas sagen. Eisele nicht, weil er mittlerweile nach eigenen Angaben einen Anwalt in der Sache konsultiert hat. Und Hacker nicht, weil er aus Prinzip nichts mehr dazu sagen wolle.

Warum der ganze Rechercheaufwand? Am 7. Juli 2008 beschloss der Gesetzgeber, dass ab dem 1. September 2008 auch zu Recht Abgemahnte in Deutschland in “einfach gelagerten Fällen” nur 100 Euro an Anwaltskosten tragen müssen. Damit reagierte die Legislative auf den Abmahnwahnsinn, der das Netz in ein juristischen Minenfeld verwandelte. Gleichzeitig dominieren Debatten um ein neues Urheberrechtsgesetz, um Lizenzen und Nutzerrechte die Feuilletons, die Politik- und Wirtschaftsteile der Zeitungen. Vor diesem Hintergrund ist die Frage, ob sich Teile der Musikbranche darauf verlegt haben, das Abmahnen von Rechtsverletzungen zum Geschäftsmodell auszubauen, von großer Bedeutung.

26.10.09 | 10:31 | Fatal viral | Nachricht | 4 Kommentare

Der Finanzminister, der 100 000 Mark vergessen hatte

Der Journalist Rob Savelberg von De Telegraaf hat mittlerweile über seine Frage an Angela Merkel berichtet.

(via bildblog)

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