17.06.10 | 15:06 | Digitalia | Nachricht | 0 Kommentare

OLG Frankfurt/Main: Telekom muss IP-Adresse nicht sofort löschen

Das wäre der Traum vieler Surfer gewesen; Datenschützer wie Downloader hätten sich gefreut, wenn der Kläger Recht bekommen hätte. Er wollte, dass die Telekom seine Verbindungsdaten so schnell wie technisch möglich löscht. Das OLG Frankfurt/Main hat dies abgelehnt.

Beklagt worden war die Telekom. Und die hielt gegen den Wunsch des Klägers: “Die Beklagte meint, sie sei berechtigt, die IP-Adressen zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern und Störungen an ihren Anlagen sowie zur Abrechnung mit den Nutzern zu erheben und zu verwenden.”

Das Gericht gab dem Provider Recht: “Mit einem Urteil vom 16.6.2010 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf unverzügliche Löschung der für die Internetnutzung vergebenen IP-Adressen (Internet- Protokoll-Adressen) hat.”

(alle Zitate aus der Pressemitteilung. Vollständig hier (pdf))

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