26.03.10 | 18:03 | Gastbeitrag | Meinung | 17 Kommentare

Alvar Freude: Warum Kurt Beck falsch liegt

Vor einigen Tagen veröffentlichte Kurt Beck, rheinland-pfälzischer Ministerpräsident und Landesvorsitzender der SPD, auf der Medienseite der Süddeutschen Zeitung einen Text über Jugendmedienschutz im Internet. Wer den Text nicht gelesen hat, kann dies hier tun.

Ich habe Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur um eine Replik auf Becks Text gebeten. Hier ist sie:

Schon lange sind Teile von Politik und Wirtschaft von der Vorstellung beseelt, das Kommunikationsverhalten der Internet-Nutzer zu regulieren. Viele der in Deutschland immer wieder diskutierten Regelungen gehen auf eine Forderung zurück, wie sie von der Bertelsmann Stiftung 2000 formuliert wurde:

»Die Internet-Entwicklung gibt ihm [dem Internet-Nutzer] unweigerlich die Kontrolle darüber, welche Informationen und Inhalte ihn wann und wie erreichen. Das neue Medium ist nicht mehr auf Vermittler wie Verlage, Sender, Zeitungen oder die Musikindustrie angewiesen. Im Internet wird eine ‘Massenkommunikation’ von Individuum zu Individuum möglich. Auf diese Entwicklung hin zur Nutzerkontrolle sind wir bisher nicht vorbereitet. Wir müssen neue Regulierungsmechanismen entwickeln.«

(Dr. Marcel Machill, Jens Waltermann: Verantwortung im Internet, Selbstregulierung und Jugendschutz, Seite 9f.; Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2000)

In Zeiten, in denen Bertolt Brechts Radiotheorie Wirklichkeit zu werden scheint und jeder Empfänger von Informationen auch zum Sender werden kann, macht sich die Angst vor dem mündigen Internet-Nutzer breit. Nirgendwo wird diese öffentlich so deutlich ausgesprochen wie beim Thema Jugendschutz. Dabei wird nicht die Frage gestellt, wie Kinder und Jugendliche lernen sollen mit problematischen Inhalten umzugehen. Es wird gleich die Lösung für das vermeintliche Problem präsentiert: Filterprogramme sollen Schund und Schmutz ausblenden. Dass die Medienpädagogik seit langem einhellig auf mehr Medienkompetenz bei Eltern, Lehrern und Schülern drängt und Filterprogramme sich in den letzten 15 Jahren als untauglich erwiesen haben, schreckt die Befürworter nicht ab.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsitent Kurt Beck und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder wirbt in der Süddeutschen Zeitung vom 20. März für seine Vorstellungen vom Jugendschutz im Internet und für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der in der Zwischenzeit von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurde. Auch hier wird einseitig auf Filtermaßnahmen gesetzt.

Die Behauptung von Kurt Beck, die „Freiheit erwachsener Internetnutzer“ werde mit dem Gesetz nicht angetastet, ist so offensichtlich falsch, dass man sich die Frage stellen muss, ob Beck falsch informiert wurde oder den Leser bewusst in die Irre führt. Denn der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthält nicht nur Regelungen zu absolut „unzulässigen Angeboten“, die – ergänzend zu bestehenden strafrechtlichen Regelungen – auch Erwachsenen verwehrt sind. Zusammen mit dem Rundfunk-Staatsvertrag besteht weiterhin die Möglichkeit von Internet-Sperren: die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kann Internet-Zugangsanbieter verpflichten, ausländische Webseiten zu blockieren – ähnlich wie dies auch im umstrittenen Zugangserschwerungsgesetz vorgesehen war. Dass dies bewusst so geregelt ist bestätigte Martin Stadelmaier, Chef der Mainzer Staatskanzlei. Die KJM hat in ihrem „Dritten Bericht“ bereits entsprechende Sperrverfügungen angekündigt, sofern die Zugangsanbieter nicht „freiwillig“ mitspielen. Zwar mag es sein, das die KJM und ihr Vorsitzender Prof. Wolf-Dieter Ring sich angesichts des Protestes gegen das Zugangserschwerungsgesetz nicht trauen werden, entsprechende Verfügungen zu erlassen – im Gesetz sind sie gleichwohl vorgesehen.

Weiterhin behauptet Kurt Beck, der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bringe „keine neuen Verpflichtungen für Inhalteanbieter“. Auch hier ist der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder über sein eigenes Gesetz falsch informiert: der Entwurf verlangt von allen Betreibern von Webseiten, deren Inhalte für Kinder ab sechs Jahren entwicklungs- oder erziehungsbeeinträchtigend sein können, technische Schutzmaßnahmen. Eine „Erziehungsbeeinträchtigung“ ist schnell gegeben. Freiwillig ist dabei nur die Wahl der Methode: eine Altersverifikation beispielsweise mittels Post-Ident-Verfahren scheidet aufgrund der hohen Kosten meist aus, eine „Sendezeitbegrenzung“ aus technischen Gründen ebenfalls. Bleibt die Möglichkeit, Inhalte mit einer Alterskennzeichnung zu versehen.

Auf den ersten Blick und für Laien ist die Alterskennzeichnung durchaus eine interessante Methode. Wer sich aber schon etwas länger mit der Thematik befasst wird sich verwundert die Augen reiben: dieses Verfahren wurde schon vor rund 15 Jahren als untauglich verworfen:

Das Internet ist ein globales Medium, mit globalen Inhalts-Anbietern und globalen Nutzern. Dennoch herrschen beispielsweise in den USA und Deutschland andere Vorstellungen davon, wie viel nackte Haut oder Gewalt für ein 8-jähriges Kind erträglich sind. Inhalte lassen sich nicht neutral und zur allgemeinen Zufriedenheit einordnen, es gibt keinen verbindlichen Wertekanon für weltweit Alle. Eine starre Alterseinstufung, wie sie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgesehen ist, ist daher vollkommen untauglicher Unfug.

Aber auch ein rein beschreibendes Verfahren, bei dem angegeben wird wie viel Sex, Gewalt oder Drogenkonsum auf einer Webseite vorkommt, kann nicht funktionieren: AIDS-Beratung, die sich explizit an Jugendliche wendet, muss deren Sprache verwenden und auch über Sexualität berichten. Damit müsste die Seite aber auch entsprechend gekennzeichnet werden, und würde damit die gewünschte Zielgruppe aussperren.

Ein weiteres Problem: Echtzeitkommunikation, wie sie an vielen Stellen im Netz auftritt, lässt sich überhaupt nicht kategorisieren.

Ausländische Webseiten werden sich kaum an deutsche Auflagen zur Alterskennzeichnung halten. Als Folge wird eine deutsche Schülerin weder die Webseite einer französischen Austauschschülerin noch die ihrer Schule anschauen können – nicht gekennzeichnete Seiten werden von den Filterprogrammen üblicherweise blockiert. Die Folge ist eine Inselbildung und damit die Nationalisierung des globalen Mediums Internet.

Der Aufwand zur Kennzeichnung ist sehr hoch. Er stellt die Inhalte-Anbieter vor unlösbare Probleme. Wie soll es beispielsweise die deutschsprachige Wikipedia leisten, über eine Million Artikel zu kennzeichnen? Wie sollen die Millionen Blogger es leisten, nachträglich alle ihre bisherigen Beiträge zu kennzeichnen? Wie sollen die Milliarden Videos bei Youtube oder die vielen Textschnippsel bei Twitter kategorisiert werden?

Die einzig praktikable Lösung für die Mehrheit der Anbieter wäre, alle Inhalte ab 18 zu kennzeichnen. Dies würde das ganze Konzept aber wieder ad absurdum führen.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und die de facto Pflicht zur Alterskennzeichnung werden – sofern die Regelungen tatsächlich durchgesetzt werden – zu einer Verarmung der deutschen Internet-Landschaft führen. Für die Innovationsfähigkeit des Netzes wird es der größte Rückschritt der letzten Jahre. Privatpersonen und kleine Unternehmen können es sich nicht leisten, ihre eigenen Inhalte sowie diejenigen, die ihre Nutzer beisteuern, zu bewerten und zu kennzeichnen. Neue, innovative Projekte werden behindert, der Fortschritt wird gebremst und die deutsche Internetwirtschaft wird international benachteiligt.
Aber für Politiker wie Kurt Beck, die das Internet nur von Papier-Ausdrucken kennen, ist es ja nur eine technische Regulierung. Sie verstehen nicht, dass mit einer inhaltlichen Vorabkontrolle ein großartiger sozialer und kultureller Raum zerstört und gleichzeitig nichts für den Jugendschutz erreicht wird.

Die gesamte Idee hinter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, einseitig technische Filtersysteme zu propagieren und das Internet mit dem Rundfunk gleich zu setzen, ist schon im Ansatz verfehlt. Ein Umdenken ist dringend erforderlich. Internet und Rundfunk sind zwei komplett unterschiedliche Medien und müssen auch getrennt behandelt werden.

Ja, Freiheit bedeutet immer auch Verantwortung. Wer aber wie Kurt Beck diese an Technik deligieren will, der handelt unverantwortlich.

17 Kommentare »

  1. [...] Replik zu diesem Text hat Alvar Freude für die Schaltzentrale verfasst. Sie ist hier [...]

    Pingback by Kurt Beck zum Jugendschutz im Internet: Behüten, wo es nötig ist « Schaltzentrale — März 26, 2010 @ 6:06 pm

  2. [...] Edit: Einen lesenswerten Kommentar zur allgemeinen Diskussion um eine Verschärfung des Jugendmedienschutzes im Internet als Antwort auf einen Text von Kurt Beck hat Alvar Freude vom “Arbeitskreis Zensur” abgeliefert. Veröffentlicht in Allgemein [...]

    Pingback by Videoportale an Schulen sperren – Chancen verschenken? — März 26, 2010 @ 6:41 pm

  3. Vielen Dank!
    Das ist genau die Replik, die ich mir gewünscht habe, als ich Kurt Becks unsägliche Stimmungsmache in der Süddeutschen letzte Woche gelesen habe.

    Mein einziger Kritikpunkt ist die Verwendung des meines Erachtens verzerrenden Begriffs des „Inhalteanbieters“. Er propagiert, dass es im Internet zwei Gruppierungen gibt, Anbieter und Nutzer und das ist exakt die Denke, die zu solch merkwürdigen Konstrukten wie diesem JMStV führen. Wir sollten uns wehren, gegen Vorstellungen, die den einzelnen Internetnutzer scharf vom Anbieter abtrennen wollen, denn im Internet, das wir uns vorstellen, nutzen und leben wollen ist jeder in unterschiedlichem Maße Nutzer und Anbieter.

    Solange wir uns da einer solch Rundfunk-geprägten Begrifflichkeit anschließen, brauchen wir uns nicht wundern, wenn derart Rundfunk-geprägter Schwachsinn in Gesetzesform gegossen werden soll.

    Comment by Patrick H. — März 26, 2010 @ 7:24 pm

  4. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von netzpolitik, Verein MOGiS, Alvar Freude, Michael Jaeger, Siegfried Schlosser und anderen erwähnt. Siegfried Schlosser sagte: @alvar_f haut Kurt Beck den #jmstv um die Ohren: http://ow.ly/1rl5w Lesen! #piraten+ #fdp- #cdu- #gruene- #linke- (fehlt wer?) [...]

    Pingback by Tweets die Alvar Freude: Warum Kurt Beck falsch liegt « Schaltzentrale erwähnt -- Topsy.com — März 26, 2010 @ 9:00 pm

  5. Antwort auf die Verteidigung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag durch Kurt Beck…

    Vor einer Woche erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel von Kurt Beck, in der er den in der Zwischenzeit von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verteidigt. Johannes Boie von der SZ hat mich gefragt,…

    Trackback by ODEM.blog — März 27, 2010 @ 12:55 am

  6. [...] Alvar Freude: Warum Kurt Beck falsch liegt « Schaltzentrale [...]

    Pingback by links for 2010-03-26 — März 27, 2010 @ 1:03 am

  7. [...] Boie von der SZ hat in seinem Blog "Schaltzentrale" Alvar Freudes Antwort auf den neuen JMStV veröffentlicht. Zitat: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kann Internet-Zugangsanbieter verpflichten, [...]

    Pingback by đª]V[ªX » Alvar Freude: Warum Kurt Beck falsch liegt — März 27, 2010 @ 2:40 pm

  8. [...] Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – Alvar Freude: Warum Kurt Beck falsch liegt [...]

    Pingback by Bits und so #191 (Der Gral) | Bits und so — März 27, 2010 @ 3:54 pm

  9. [...] euch auf jeden Fall mal den Kommentar zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur im Blog von Johannes [...]

    Pingback by Alvar Freude über Kurt Becks Jugendmedienschutz-Staatsvertrag » Blog vom Karpfenweg — März 28, 2010 @ 12:42 pm

  10. Entscheidend für mich ist das Zitat aus der Bertelsmann-Stiftung.

    Diese Stiftung ist schon immer daran interessiert gewesen, neue Geschäftsmodelle für den Bertelsmann-Konzern zu entwickeln und entsprechende Lobbyarbeit unter dem Deckmantel einer gemeinnützigen Stiftung zu leisten.

    Kontrolle darüber, was ich wann höre oder sehe, das kann dem Einkommen von Bertelsmann nur schaden.

    Und willfährige Politiker haben nun das Deckmäntelchen gefunden, unter dem sie dem Bertelsmann-Konzern zu Willen sein können.

    Comment by Thomas Eikel — März 30, 2010 @ 11:38 am

  11. [...] des JMStV-Entwurfs anschaut. Zahlreiche Diskussionen im Web – ob, was und von wem gesperrt wird – illustriert die schwere Verständlichkeit des Textes. Selbst zwischen Staatskanzleien [...]

    Pingback by Thomas Jarzombek: Generation Porno und der neue Staatsvertrag | Blogfraktion.de — März 30, 2010 @ 5:52 pm

  12. [...] die SPD, allen voran Kurz Beck den irrsinnigen Jugendschutzmedien-Staatsvertrag in seiner 13. Fassung durchgepeitscht hat, der das Internet auf völlig absurde Weise zu kontrollieren versucht, was Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur ganz hervorragend kritisiert hat. [...]

    Pingback by Wie die SPD sich mit ihrer Darstellung als Netzpartei ins Absurde führt » Blog vom Karpfenweg — April 3, 2010 @ 6:56 pm

  13. [...] Nun ja, der Abstieg der Verräterpartei geht von Wahl zu Wahl weiter. Und mit solchen Allgemeinplätzen umso deutlicher. Passt schon. 7 Jahre Regierung haben bewiesen, daß die SPD genau soviel Angst vor dem mündigen Bürger hat, wie die anderen konservativen Parteien. Und der mündige Bürger surft heute im Netz und holt sich dort die Informationen, die ihm Andere – unter Ihnen natürlich auch die Verräterpartei – verweigern wollen. Auch bzw. besonders aus dem Ausland, in dem Freie Meinungsäußerung ein wichtiges Gut ist. Daß das nicht erlaubt werden soll sieht ein Paragraph des von Herrn Beck (SPD Rheinland Pfalz) unterstützen JMStV: “die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kann Internet-Zugangsanbieter verpflichten, ausländisc…” [...]

    Pingback by Selten so gelacht | Pirat Aleks A. — April 6, 2010 @ 11:55 am

  14. [...] verstanden und das falsche kritisiert. Eine Stellungnahme zum JMStV von mir gibt es im Artikel Warum Kurt Beck falsch liegt als Gastkommentar in der Süddeutschen [...]

    Pingback by Netzpartei SPD « Suppenkelle's Blog — April 10, 2010 @ 7:21 pm

  15. Herr Beck und die GEZ sind Krimminelle und sie wissen es!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gewährt in Art. 5 (1) GG:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Frei bedeutet nun einmal ohne Einschränkung. Das nun der Grundrechtsträger dafür Geld bezahlen soll, bedeutet einen unzulässigen Eingriff in des Grundrecht in Art. 14 GG und Art. 5 (1) GG. Die “nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung” namens GEZ bezieht sich in ihrer Legitimation zum Geldeinsammeln auf einen “Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)”. Dabei ist festzustellen:

    Der § 7 Vollstreckung und der § 9 Ordnungswidrigkeiten RGebStV greifen in den Art. 14 GG ein.

    Was muß geschehen, wenn Grundrechtseingriffe vorgenommen werden?

    Die Grundrechtseingriffe müssen mit Nennung des § und des eingeschränkten Artikels des GG genannt werden (Zitiergebot GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2).

    Um der Zitierpflicht zu entsprechen müsste der Wortlaut folgendermaßen lauten:

    “Art. 14 des Grundgesetzes (GG) wird nach Maßgabe der §.7 und § 9 dieses Gesetztes eingeschränkt.”

    Können wir eine solche Zitierung im RGebStV finden? NEIN! Welche Konsequenzen hat das für den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Er ist ungültig und nichtig!

    Im Beschluss des Zweiten Senats des BverfG vom 14 Februar 1968 – 2 BvR 557/62 -heißt es für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie Behörden und Gerichte gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG in dem Leitsatz 3 verbindlich:

    “Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, daß es angewendet und befolgt wird.”

    Die Rechtsprechung ist nur an die Verfassung, an gültige Gesetze und an das Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3, Art. 97 GG)

    Art. 1.3 GG bindet sowohl den Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt sowie die Gerichte an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht.

    Somit gibt es keine rechtsgültige Forderung der nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung namens GEZ.

    Mit freundlichen Grüßen

    Comment by Betrugssteuer — Mai 6, 2010 @ 5:38 pm

  16. [...] Alvar Freude: Warum Kurt Beck falsch liegt « Schaltzentrale [...]

    Pingback by Lesezeichen | Too much information — November 5, 2010 @ 12:05 pm

  17. [...] Alvar Freude: Warum Kurt Beck falsch liegt « Schaltzentrale [...]

    Pingback by Too much information » Lesezeichen — Februar 15, 2011 @ 10:34 pm

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