Kampf der Giganten
Hat Google die Microsoft-Tochter Ciao geschäftlich benachteiligt, weil sie sich beim Bundeskartellamt über den Suchmaschinenkonzern beschwerte? Dieser Frage geht das Kartellamt derzeit nach, und viele Journalisten, darunter wir bei der SZ, untersuchen den Vorwurf ebenfalls. Die Karten sehen schlecht aus für Google. Denn die Bonner Behörde hat bereits gestern ein Bußgeldverfahren gegen Google eingeleitet, und erfahrungsgemäß leiten deutsche Behörden Bußgeldverfahren nicht zum Spaß ein.
In dieser Sache zu recherchieren ist eine bisschen wie im kriminellen Milieu zu wühlen. Dauernd rufen Menschen an, die mit dem Verfahren rein gar nichts zu tun haben, aber unbedingt etwas loswerden müssen, das sie rein zufällig über einen der Beteiligten gehört haben. Aha. Google hat sich Feinde gemacht, insbesondere in Branchen, die sich vom digitalen Wandel an die Wand gedrängt sehen.
Was bislang passiert ist:
Bereits im vergangenen Jahr beschwerte sich Ciao über Google beim Bundeskartellamt. Man werde, seit man von Microsoft übernommen worden sei, von Google nicht mehr anständig behandelt.
Daraufhin soll Google Ciao mit dem Abbruch oder wenigstens der Verschlechterung von Geschäftsbeziehungen gedroht haben.
Immerhin redet Ciao-Chef Stephan Musikant vom
“Abbruch der Vertragsverhandlungen durch Google.”
Sollte Musikant Recht haben, hätte Google gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen. Dort steht:
Es ist verboten, einem Anderen wirtschaftlichen Nachteil zuzufügen, weil dieser ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt hat. (§21 Abs. 4)
Google-Sprecher Kay Oberbeck bestreitet die Vorwürfe. Er sagt:
“Wir haben weder die Geschäftsbeziehung noch die Gespräche mit der Microsoft-Tochter Ciao abgebrochen. Wir haben ihr einen neuen Vertrag angeboten, der ihr noch mehr Flexibilität in Bezug auf die Wahl ihres Werbepartners bietet. Wir hoffen, die laufenden Gespräche zu einem guten Ende bringen zu können und dass dieser neuerliche Schritt uns nicht dabei aufhält, die Microsoft-Tochter Ciao auch künftig unterstützen zu können.”
3 Kommentare »
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Naja, “wirtschaftlichen Nachteil zufügen” ist was anderes, als Vertragsverhandlungen abzubrechen. Wenn auf mich jemand irgendjemanden hetzt, dann will ich mit dem auch nix mehr zu tun haben… es gibt ja keine Pflicht, mit jemandem zu reden.
Comment by karl — Januar 20, 2010 @ 9:47 pm
@karl:
Du wärst aber wahrscheinlich auch nicht Quasi-Monopolist, so dass dein Ex-Geschäftspartner schnell jemand anderen finden könnte. Das sieht bei google ja nun anders aus.
Comment by Martin Sommerfeld — Januar 24, 2010 @ 10:39 pm
Google hat sich für jeden Internet-User – sei es nun privat oder beruflich genutzt – letztlich am freien Markt eine Vormachtstellung erarbeitet die man nicht leugnen kann. Dies verdient in gewisser Weise auch Respekt. Eine Beschwerde vor dem Kartellamt ist von daher für mich nicht nahvollziehbar, da niemand gezwungen werden kann mit einem Geschäftpartner zu kooperieren. Die erarbeitete “Exklusiv-Stellung” von Google verhält sich wie jede Absatzchance im Kunden-Lieferanten-Verhältnis des produzierenden Gewerbes.
Comment by C. Osenberg — Januar 25, 2010 @ 5:16 pm