24.08.09 | 17:49 | Meinung | SZ-Plus | 3 Kommentare

Argumente für und wider – Parlamentarier erklären ihre Zusstimmung zu den Netzsperren (2)

Weitere Abgeordnete haben auf meine Fragen geantwortet:

1. Warum haben Sie im Bundestag für das Gesetz zur Zugangserschwerung zu Kinderpornografie im Internet gestimmt?

2. Was ist Ihrer Meinung nach eine sogenannte “Netzsperre”?

Dorothee Bär (Bad Kissingen u.a.), CSU:

Es geht darum, unschuldige Kinder vor einem grauenhaften Schicksal zu bewahren. Der Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet geht die Vergewaltigung und Schändung wehrloser Kinder voraus.

Wir dürfen nicht zulassen, dass das Internet weiter Sammelbecken für Pädophile ist. Gerade weil wir das Internet als modernes Kommunikationsmittel brauchen, müssen wir verhindern, dass Kriminelle es missbrauchen, um ihr verbrecherisches Handwerk auszuüben. In einer modernen Welt müssen wir besonders die wertvollsten Geschöpfe unserer Gesellschaft schützen, nämlich unsere Kinder.

Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt stört nicht das Grundrecht auf Kommunikation. Es gibt kein Recht auf solche perversen und abscheulichen Bilder im Netz. Daher sind der Konsum, die Produktion und der Vertrieb von kinderpornographischem Material im Internet die einzigen Tatbestände, bei denen eine Sperrung vorgenommen werden darf.

Thomas Bareiß (Zollernalb-Sigmaringen), CDU:

1. Weil mir Kinderschutz wichtig ist. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden.

2. Es ist wichtig, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt. Es handelt sich korrekterweise daher nicht um eine generelle Netzsperre, sondern um die Sperrung konkreter einschlägiger Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten. Es gilt der Grundsatz: Löschen vor Sperren!

René Röspel (Hagen), SPD:

1. Ich war nicht als Mitglied in einem der beteiligten Fachausschüsse an den konkreten Beratungen zum Gesetzentwurf beteiligt; die von der SPD-Fraktion an den Verhandlungen beteiligten Kolleginnen und Kollegen haben aus meiner Sicht überzeugend dargelegt, dass nach den von der SPD-Fraktion durchgesetzten Änderungen (Verankerung des Subsidiaritätsprinzips, Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener, Datenschutz sowie spezialgesetzliche Regelung mit Befristung) der Gesetzentwurf zustimmungsfähig war.

2. Der Begriff „Netzsperre“ passt aus meiner Sicht nicht. Vielmehr sollte man – wie Sie auch in Frage 1 – von Zugangserschwerung reden (da technisch findige Personen die „Sperren“ auch umgehen können). Mir geht es vor allem um die Signalwirkung des „berühmten“ Stoppschildes, denn ohne diesen Hinweis wären die betreffenden Webauftritte mit kinderpornografischem Inhalt direkt erreichbar.

Auch Martin Dörmann, jener SPD:-Abgeordnete, der seine Kollegen über die Netzsperren informierte, hat sich mittlerweile zu Wort gemeldet:

Mit dem Gesetz sichern wir Rechtsstaatlichkeit und Effektivität im Kampf gegen kinderpornografische Inhalte im Internet. Durch die Verankerung des Grundsatzes “Löschen vor Sperren”, die Kontrolle der BKA-Liste durch ein unabhängiges Gremium, umfangreiche Datenschutzbestimmungen und die Befristung der spezialgesetzlichen Regelung bis Ende 2012 konnte die SPD-Bundestagsfraktion den ursprünglichen Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums entscheidend verbessern. Ohne das Gesetz gäbe es solche Schutzbestimmungen für die Internetnutzer/innen nicht, wohl aber die Sperrinfrastruktur, weil entsprechende Verträge bereits zwischen BKA und den wichtigsten Internet-Providern in Deutschland abgeschlossen wurden, die wir allerdings für rechtlich problematisch halten.

Angesichts der besonders leichten Vervielfältigung kinderpornografischer Inhalte im Internet ist es notwendig, die Hemmschwelle zu erhöhen und das Abrufen zumindest zu erschweren. Durch das Gesetz wird im Übrigen “das Netz” weder zensiert noch einer allgemeinen Inhaltskontrolle unterworfen, sondern nur einzelne rechtswidrige Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt, deren vorsätzlicher Abruf in der Regel bereits strafbar ist. Wir treten für ein freies Internet ein, aber Freiheit hat auch dort wie in anderen Lebensbereichen rechtliche Grenzen.

3 Kommentare »

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  2. [...] anderen Abgeordneten auch Bär, warum sie den Netzsperren zugestimmt habe. Das Ergebnis steht hier im Blog. Bär ließ damals, am 21. August, eine Mail mit ihrem Statement schicken. Und dann, ein [...]

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  3. [...] eine interessante Zusatzinformation ausgegraben. Dorothea Bär hatte in einem Interview mit ihm vor drei Monaten explizit die Netzsperren nur für Kinderpornographie gewünscht: “Daher sind der Konsum, [...]

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