“Für einen Ministerpräsidenten nicht tragbar”
“Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.” Das sagt Thomas Jurk (SPD) im Chat der Freien Presse. Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit möchte bei den kommenden Wahlen in Sachsen Ministerpräsident werden.
Dazu eine kurze Einschätzung von Christoph Gusy, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Bielefeld. Nach dem Klick.

“Für einen Ministerpräsidenten ist es nicht tragbar, das Grundgesetz nur dosiert anzuwenden. Er ist an das Grundgesetz gebunden, er wird darauf vereidigt. Deshalb geht es natürlich nicht, dass ein Kandidat sagt: ‚Wenn ich Ministerpräsident würde, würde ich im einen oder anderen Fall gegen das Grundgesetz verstoßen.’ Allerdings: Was Jurks Äußerung im Wahlkampf angeht, genießt auch der Kandidat für das Ministerpräsidenten-Amt Meinungsfreiheit.
Ich bewerte Jurks Äußerung so, dass er von seinen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen würde, um verfassungsgemäße Zustände herzustellen. Und diese Einschränkungen des Grundgesetzes sind prinzipiell möglich.
Denn die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit sind durch Grundgesetz nicht uneingeschränkt geschützt. Insbesondere im Sinne des Jugendschutzes, wozu ich in diesem Fall auch den Schutz von Kindern zählen würde, sind Einschränkungen ausdrücklich möglich.
Und die Netzsperren verfolgen eindeutig den Zweck, Kinder zu schützen. Ob sie das tatsächlich tun, kann man erst hinterher feststellen. Die Maßnahme muss ihren Zweck übrigens nur fördern, aber nicht erreichen.”
(Jurks Äußerung via lawblog.de, Bild: uni-bielefeld.de)
6 Kommentare »
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Die mangelhafte Einstellung zu rechtsstaatlichen Grundsätzen, von denen Jurks Äußerungen zeugen, ist erschreckend. Ich verstehe seine Aussage eher dahingehend, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz (nicht lediglich ein verfassungsrechtlich gerechtfertigter Eingriff in Grundrechte) eben hinzunehmen ist, wenn es um die Bekämpfung der Kinderpornographie geht. Der Zweck heiligt die Mittel. Jurk macht damit deutlich, dass er nicht im Ansatz verstanden hat, dass auch und gerade der Staat an Recht und Gesetz gebunden ist. Vielmehr ist er der Auffassung, dass der Staat sich im Zweifel auch mal über das Recht hinwegsetzen darf. Er postuliert gleichsam den Vorrang staatlichen Handelns vor dem Recht. Diese Einstellung ist vordemokratisch, autoritär und selbstverständlich verfassungswidrig. Zum Glück ist die Gefahr, dass Herr Jurk in der nächsten Legislaturperiode Ministerpräsident wird, angesichts des letzten Wahlergebnisses der SPD in Sachsen (9,8 %) als eher gering einzuschätzen. Bleibt nur zu hoffen, dass der gegenwärtige Amtsinhaber (und wohl auch künftige Ministerpräsident) rechtsstaatliche Prinzipien besser verstanden hat.
Comment by Schockiert — August 7, 2009 @ 11:34 am
Herr Gusy erweckt mit seiner Aussage nicht gerade den Anschein, das Thema der “Netzsperren”, wie er sie nennt, zu verstehen. Wenn es um ein tatsächliches Sperren oder Entfernen der betreffenden Inhalte ginge (und zwar nicht entschieden vom BKA sondern seitens der Justiz), wäre der Aufschrei der gebildeten Internetbenutzer sicherlich nicht in dem Ausmaß zu hören wie in der konkreten Ausprägung wie sie laut eingereichtem Gesetz vorgesehen ist.
Comment by olf — August 7, 2009 @ 11:35 am
“Und die Netzsperren verfolgen eindeutig den Zweck, Kinder zu schützen. Ob sie das tatsächlich tun, kann man erst hinterher feststellen. Die Maßnahme muss ihren Zweck übrigens nur fördern, aber nicht erreichen.”
Das ist eben das Problem: Die Sperren sind aus dem Gedanken heraus erdacht worden, dass man damit etwas gegen Kinderpornographie tun könnte. Mit der gleichen Begründung könnte ich ohne Probleme alles Fenster von Kinderbekleidungsgeschäften schwarz zuhängen, weil ich die Idee habe, dass damit der Blick auf eventuell nur leicht bekleidete Kinder unmöglich gemacht würde. Es wäre eine Maßnahme, die unwirksam ist, denn jeder kann ja in das Geschäft hineingehen und damit an meinen “Sperren” vorbeikommen.
Ist damit das Zuhängen von Fenstern eine legitime Maßnahme?
Dürfte ich jeden, der mir sagt, “Fenster zuhängen = unwirksam” unter den Generalverdacht stellen?
Müsste sich dann jeder der in den Laden hineingeht ausweisen?
Wäre eine Kommision aus 5 Juristen, die einmal im Quartal stichprobenmäßig hinter all die zugehängten Fenster schaut eine wirksame Kontrolle meiner “Zuhängtätigkeit”?
Zu interpretieren, dass ein “..wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen .. nehme ich das hin” aussagt “.. dass er von seinen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen würde..” ist reichlich gewagt und bei genauer Betrachtung nicht haltbar.
Einschränkungen der Freiheiten die durch das Grundgesetz garantiert werden sind möglich, natürlich, müssen auch möglich sein – doch müssen diese Einschränkungen sehr genau dosiert sein und ihren Halt im Grundgesetz finden – die Netzsperren gehören m.E. in ihrer jetzigen Form nicht dazu.
Gruß
Scholle
Comment by Scholle — August 7, 2009 @ 11:37 am
“Und die Netzsperren verfolgen eindeutig den Zweck, Kinder zu schützen. Ob sie das tatsächlich tun, kann man erst hinterher feststellen.”
Falsch, falsch und nochmal falsch!
Dafür waren die Netzsperren nie gedacht. Sie sollten den Zugang zu Kinderpornograpfie erschweren. Und auch das ist, wie wir alles wissen, höchst umstritten. Es ist nämlich schon heute bekannt das die Sperren Kinder nicht vor dem Missbrauch schützen werden.
Zumindest von diesem Thema hat Herr Gusy keine Ahunng. Wie es um seine fachlichen Kompetenzen auf anderen Gebieten bestellt ist vermag ich nicht zu sagen.
Und Herr Boie muss noch lernen das ein guter Blog vor allem von einer Sache lebt: Glaubwürdigkeit
Menschen wie Herrn Gusy zu Wort kommen zu lassen fördert nicht unbedingt das Vertrauen.
Machen sie was draus… mit einem “weiter so” werden sie keine wirkliche Konkurrenz.
Comment by Hans — August 7, 2009 @ 3:54 pm
[...] bei der Schaltzentrale, einem neuen Blog auf sueddeutsche.de, das über Schnittstellen von Medien und Politik schreibt [...]
Pingback by Wen ich schon mal nicht wähle « Elbnymphes Endnoten — August 10, 2009 @ 3:44 pm
@Hans, Nr.4,
gerade das zu Wort kommen lassen von gegensätzlichen Meinungen fördert die Glaubwürdigkeit. Dadurch, dass Herr Boie die Meinung von Herrn Gusy unkommentiert abbildet, bezieht er keine Stellung. Läßt sich also auch nicht auf eine Diskussion über seine Meinung ein. Die kann jetzt pro oder contra Netzsperren sein, aber Hr. Boie gibt uns als Leser die Möglichkeit, einen Blick auf beide Seiten der Medaille zu werfen und uns unsere eigene Meinung zu bilden.
Der “Qualitäts”-Journalist ist unser Auge in der Welt und lenkt den Blick auf ein Thema mit all seinen Facetten. Er gibt uns die Möglichkeit, uns unsere eigene Meinung aus seinen Quellen zu bilden. Und gerade, wie oben gesagt, weil hier auch andere Meinungen zu Wort kommen, ist die Qualität des Blogs hervorragend.
Bitte weiter so! Nein, nicht weiter so, sondern weiter in dieser Richtung! Ich will nicht einfach konsumieren, nicht fremdgedacht werden; Pro und Contra lesen und selber denken!
RSS-Feed ist abonniert und die Überlegung, auch die Print-Ausgabe wieder öfter zur Hand zu nehmen drängt sich auf. SZ, ihr habt’s scheinbar verstanden.
Comment by Stephan — August 14, 2009 @ 8:28 am