17.03.10 | 15:08 | Digitalia | Meinung | 0 Kommentare

Es sind doch nur ein paar Kundendaten

Seit Vodafone mit der Werbekampagne “Es ist Deine Zeit” einen Wandel in der Kundenkommunikation avisierte, gibt es einen Vodafone-Blog, in dem nach Unternehmens-Angaben “Mitarbeiter und Gastautoren zu allen Themen bloggen, die Vodafone bewegen”:

Dazu gehört offensichtlich nicht der Bericht des Wirtschaftsmagazins Capital, nach dem rund 200 000 vertrauliche Kundendaten der früheren Vodafone-Tochter Arcor, die 2008 mit dem Mutterkonzern verschmolzen wurde, so wie Daten weiterer Firmen über dubiose Callcenter-Betreiber auf dem Schwarzmarkt gelandet sein sollen.

Sascha Lobo, der zum Start der Kampagner nicht nur als Werbefigur, sondern auch als Berater zu Vodafone geholt wurde, schrieb damals: “Es gibt den Anfang eines Dialogs, zu dem Vodafone bereit ist – der muss weiterverfolgt werden. (…) Vom Produkt- und Tarifangebot bis zu den wichtigen gesellschaftlichen Fragen der Netzwelt. Dass Vodafone das wirklich ernst meint, glaube ich, weil ich starke Anzeichen sehe.” (Bericht über die Kampagne, Juli 2009)

Lobo scheint bei Vodafone fast so viel Einfluß zu genießen, wie bei der SPD, wo er im “Online-Beirat” sitzt. Drei Abgeordnete der SPD stimmten gegen die Netzsperren, wie von Lobo geraten. 190 stimmten für das Gesetz.

Für Vodafone gilt: Chance verschenkt!

Auf Anfrage sagte man mir in der Vodafone-Pressestelle, das Thema würde im Blog nicht vorkommen, weil man genug damit zu tun habe, die Anfragen der klassischen Medien zu bedienen; darüber hinaus sei die zuständige Mitarbeiterin krank.

15.03.10 | 19:37 | Nachricht | 4 Kommentare

Klick auf den Davidstern

Morgen in der Süddeutschen Zeitung:

Am 25. Adar im Jahr 5770 ging sie um Punk 12 Uhr online: die neue Webseite der Jüdischen Allgemeinen. Das war – nach jüdischem Kalender – am vergangenen Donnerstag. Die Wochenzeitung aus Berlin ersetzte damit ihre stark veraltete Webseite durch einen modernen Online-Auftritt, an dem sie zwölf Monate gebastelt hatte. Das Blatt hat eine Auflage von 13 000 Exemplaren, thematisch setzt sich die Redaktion rund um den ehemaligen Tagesspiegel-Redakteur Christian Böhme mit Themen aus der jüdischen Welt, aber auch den großen politischen und gesellschaftlichen Debatten in Deutschland und der Welt auseinander – stets unter jüdischem Blickwinkel.

juedische-allgemeine

Die Wahl des Internets als Medium bietet der Redaktion die Chance, ihre Leserschaft zu verjüngen. Zielgruppe sind im Netz auch jene Menschen, die sich zwar fürs jüdische Deutschland interessieren, aber nicht so sehr, dass sie dafür bezahlen würden. Chefredakteur Böhme hält wenig davon, im Netz Geld mit Inhalten verdienen zu wollen, und so ist der Besuch der Seite gratis. Zu lesen gibt es vor allem die großen gedruckten Geschichten. Doch auch unter der Woche und jenseits des von der Redaktion gewohnten Wochenrhythmus’ soll die Seite künftig aktualisiert werden. Wie gut das gelingt, bleibt abzuwarten: Einen einzigen Mitarbeiter hat Böhme fürs Internet, ingesamt arbeiten nur acht Redakteure für die Zeitung. Drei Autoren sollen jetzt auch noch den Onlineauftritt als Blogger ergänzen: Das sind Feuilletonist Hannes Stein, der aus New York auch im Blatt und an anderen Stellen im Netz stets Interessantes zu berichten weiß, die Israelkorrespondentin Sabine Brandes aus Tel Aviv und Chefredakteur Böhme aus Berlin. Blogeinträge der User oder Lesern können (noch) nicht kommentiert werden. Das ist kurios, weil ein moderner Internetauftritt für Medien die interaktive Kommunikation braucht. Die Zeitung verschenkt hier im Moment die Chance, sich viele Klicks zu sichern und ein funktionierendes Forum für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland aufzubauen.

Ebenfalls noch nicht gelungen ist der Versuch, die zurecht mehrfach ausgezeichnete Eleganz des Printtitels ins Netz zu übersetzen. Der Kopfbereich der Webseite ist zwar schön und die Idee, mit viel Weißraum Übersichtlichkeit zu schaffen, ehrenwert. Doch zu viel Weiß ist auch zu viel Leerraum, und dass Links nicht immer unterstrichen sind, erschwert die Navigation.

Diese Marginalien stören vor allem deshalb, weil die Webseite ansonsten bemerkenswert gut gelungen ist. Wie überhaupt jeder Kritikpunkt am neuen Auftritt eher eine Kleinigkeit ist, gemessen an der besonders in Deutschland wünschenswerten Möglichkeit, sich auf einem journalistisch hochwertigen, nicht unkritischen Portal über das jüdische Leben hier und anderswo zu informieren.

© SÜDDEUTSCHE ZEITUNG 2010

Ich habe vor Jahren als Freier Journalist für die Jüdische Allgemeine gearbeitet.

15.03.10 | 14:04 | Digitalia | 0 Kommentare

Das Spiel des Lebens

Kurzfilm von David Kaplan und Eric Zimmerman

via nerdcore / Youtube
09.03.10 | 10:08 | Nachricht | SZ-Plus | 0 Kommentare

Der Traum von Babylon

Als Autor dieses Blogs glaube ich selbstverständlich nicht daran, dass es jemals zur virtuellen Schaltzentrale ein angemessenes Pendant im realen Leben geben kann. Aber falls man den Titel einem Raum zugestehen möchte, dann wäre es sicher dieser hier:

schaltzentrale

Hier, im Presseraum der Europäischen Kommission in Brüssel, findet jeden Tag um 12 Uhr für die Korrespondenten der europäischen Radiostationen, Fernsehsender, Onlineportale und Zeitungen ein Briefing statt. Weil die EU 23 Amtssprachen hat sitzen erhöht rund um die Korrespondenten, die auf den blauen Stühle Platz nehmen, Übersetzer hinter Glas. Das tägliche Briefing wird lediglich in den Sprachen Englisch und Französisch angeboten. Die Sprecher der Kommission benötigen für diese kleine tägliche Übung nur selten Übersetzung – sie antworten in beiden Sprachen. Kommissionpräsident José Manuel Barroso übrigens auch. Für die Journalisten, die oft genug aus einem Land kommen, in dem keine der beiden Sprachen gesprochen wird, geht es aber nicht immer ohne Übersetzer. Vor allem dann, wenn in größeren Pressekonferenzen wesentlich mehr Sprachen als nur Englisch und Französisch zugelassen sind: Dann hat jeder seinen kleinen Kopfhörer auf, der aus dem Sitz kommt, und hört – egal wer im Raum gerade in welcher Sprache spricht – immer seine Muttersprache. Nur die Stimme kann sich plötzlich ändern: Wenn aufgrund der Sprachvielfalt im Raum mehrere Übersetzer ins Deutsche notwendig sind.

Foto: privat
28.02.10 | 23:47 | Digitalia | Lese-Empfehlung | Reportage | SZ-Plus | 3 Kommentare

Geschäftsmodell Abmahnen

“Mit Abmahnungen lässt sich aber auch ordentlich Gewinn machen. Man muss nur genügend verschicken. Die Digiprotect GmbH hat nach eigenen Angaben im Jahr 2009 zwischen 45.000 und 60.000 Abmahnungen verschicken lassen. Das hat der Gesetzgeber nicht unbedingt so vorgesehen, aber es ist ein funktionierendes Geschäftsmodell.”

Für das Ressort “SZ am Wochenende” habe ich den bekannten Anwalt Udo Kornmeier, seine Mandantschaft, die Digiprotect GmbH, an der wiederum der technische Dienstleister Digiright-Solutions hängt, besucht. Um mal all die Kernfragen der vergangenen Monate zum Thema Abmahnen gebündelt aufzuschreiben.

Der Text steht mittlerweile auch auf sueddeutsche.de

21.02.10 | 13:23 | Digitalia | 0 Kommentare

Wer das liest, ist doof

“Historische Beispiele für’s Abschreiben machen die Tatsache dabei keinesfalls besser: Sich unerlaubt anderer Menschen Kopfarbeit zu bedienen, ist doof, wer mit Copy-Paste jegliche Art von Content erzeugt, ist faul oder ahnungslos, wer das glaubt, was bei Wikipedia steht, ohnehin.” – Jenni Zylka in einem sonst sehr lesenswerten Beitrag über Helene Hegemanns Geburtstagsfeier auf spiegel.de

20.02.10 | 14:25 | Digitalia | Reportage | SZ-Plus | 7 Kommentare

Da teilt sich viel und es geht schnell

Besuch bei Rapidshare: Ein Tisch, ein Büro in einer Schweizer Kleinstadt und eine gigantische Internet-Verbindung. (Aus dem Feuilleton der Süddeutschen Zeitung)

Der Niedergang der Unterhaltungsindustrie hat eine Adresse: Gewerbestraße 6 im schweizerischen Örtchen Cham. Neubau im Industriegebiet, fünftes Stockwerk. Einen Namen hat er auch: Rapidshare, eine Firma, die sich in Cham eingemietet hat. Und das weder besonders unauffällig, wie es ihr ihre Feinde gerne unterstellen, noch besonders auffällig, wie es ihr Erfolg ermöglichen könnte. Beeindruckend ist hier nur das Alpen-Panorama.

Rapidshare ist ganz einfach nur da – und genau da liegt das Problem, das viele mit dem Unternehmen haben.

Rapidshare, die kleine Firma im noch kleineren Cham, hat Server, die mit 450 Gigabit pro Sekunde ans Internet angeschlossen sind. Die gesamte Schweiz, das sollte man an dieser Stelle erwähnen, verfügt über Internetanbindungen in der Größenordnung von fünfzig Gigabit pro Sekunde. Rapidshare, die Firma mit dem Pfeil im Logo, betreibt mit “rapidshare.com” eine Internetseite, die auf Platz 27 der am häufigsten besuchten Seiten der Welt liegt. “Rapidshare.com” ist größer als “cnn.com”, als “bbc.co.uk”, “apple.com” und “aol.com”. Und sogar als “pornhub.com”.

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Die Welt bei Cham

Die Nutzer der Seite verwenden die schnelle Anbindung, um auf den Servern von Rapidshare besonders große Dateien zu speichern. Mit einem speziellen Link, den nur erhält, wer die Datei hochgeladen hat, kann jeder, der im Besitz des Links ist, auf die hochgeladenen Daten zugreifen und sie auf einen anderen Rechner laden. Das ist praktisch, wenn eine Datei zu groß ist, um sie per e-Mail zu verschicken. Beispielsweise, wenn man ein selbstgedrehtes Hochzeitsvideo an Freunde und Bekannte weitergeben möchte. Oder wenn man die eigene CD-Sammlung für private Zwecke im Netz sichern möchte. Oder wenn man 500 illegal kopierte Hollywood-Filme kostenlos an den Rest der Welt weiterreichen möchte. Der kleine, aber entscheidende Unterschied: Die ersten beiden Beispiele sind legal – das letztgenannte ist ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Gegen geltende Gesetze verstoßen auch Rapidshare-Nutzer, die Download-Links der Öffentlichkeit zugänglich machen. Vielen ist das freilich gleichgültig: Das Netz ist voll von Foren und Blogs, die nichts anderes als Rapidshare-Links veröffentlichen. Was dazu führt, dass eine Google -Suche nach einem aktuellen Film zusammen mit dem Stichwort Rapidshare schnell zu einem Link führt, unter dem der gesuchte Film gratis und in bester Qualität von den Servern der schweizerischen Firma geladen werden kann.

Wie viele der 150 Millionen Dateien auf Rapidshares Servern für illegale Downloads missbraucht werden, weiß keiner. Unbekannt ist auch, wie viele der durchschnittlich 500 000 Dateien, die täglich von Rechnern auf der gesamten Welt neu hochgeladen werden, urheberrechtlich geschützt sind. Nicht mal die fünfzig Mitarbeiter bei Rapidshare wissen Bescheid. Denn zum einen ist die Menge der Dateien zu groß, um sie effizient zu kontrollieren. Zum anderen agieren die Betreiber des Dienstes in einer Grauzone zwischen Urheber-, Medienrecht und Datenschutz. Vielleicht dürfen sie überhaupt nicht in die Dateien schauen, die Privatleute auf ihre Server laden – es gibt nach wie vor kein finales Gerichtsurteil, das Klarheit schaffen würde. Allerdings: zwei bis drei Prozent der täglich neu hochgeladenen Dateien löschen die Techniker. Nämlich dann, wenn sie öffentliche Links auf urheberrechtlich geschütztes Material gefunden haben.
Natürlich gibt es auch Zahlen, die mehr Aufschluss über das Geschäftsmodell von Rapidshare geben können. Zum Beispiel, wie viele Nutzer sich für einen “premium account” entschieden haben und Geld dafür bezahlen, um besonders schnell und ohne Wartezeit Dateien von den Rapidshare-Servern laden zu dürfen. Aufschluss geben könnte auch die Anzahl der rechtlichen Angriffe, derer sich Rapidshare seit der Gründung im Jahr 2006 erwehren musste. Oder der Umsatz der AG. Oder wo die Server stehen, und wer sie betreut. Oder die Anzahl der Neukunden.

Man kann diese Fragen alle stellen, zum Beispiel an den freundlichen Unternehmenschef Bobby Chang und an seine Pressesprecherin Katharina Scheid. Es ist aber so, dass sich Chang und Scheid die Arbeit teilen. Der gebürtige Hamburger erklärt Besuchern gerne die Firma. Und Scheid erklärt Besuchern gerne, was man nicht verraten werde. Dazu gehören die Antworten auf alle eben gestellten Fragen. Und natürlich auch die Frage nach dem Leben und der Rolle von Christian Schmid. Dem Erfinder des Rapidshare-Prinzips, der mit Mitte Zwanzig die deutsche Vorgängerfirma von Rapidshare im Alleingang so groß gemacht hatte, so dass Chang leichtes Spiel gehabt haben muss, als er mit Schmid zusammen den Ein-Mann-Betrieb in eine schweizerische Privat-AG umbaute. Schmid ist für niemanden zu sprechen. Immerhin das lässt sich erfahren: Rapidshare, sagt Chang, habe sich in der Schweiz angesiedelt, weil Schmid zu seiner schweizerischen Freundin ziehen wollte.

T-Shirts mit dem Firmenlogo sind zu begehrten Raritäten geworden. Sie werden nicht verkauft, sondern auf Messen an besonders treue Fans vergeben. Immer dann, wenn die Auseinandersetzung zwischen der klassischer Unterhaltungsindustrie und den digitalen Apologeten ideologisiert wird, ist der Name Rapid-share eine Art Fanal für die Feinde der digitalen Welt. Doch bei Rapidshare verlässt man sich nicht auf den Ruhm des Hasses und die Liebe der Netzgemeinde. Wie schnell dieser Höhenflug vorbei sein kann, weiß Bobby Chang ganz genau. Schließlich profitiert er nicht nur von den drastisch veränderten Bedingungen des Unterhaltungsmarktes, sondern beschwört sie selber hinauf.

Rapidshare kämpft zum Beispiel mit Firmen, die das Geschäftsmodell nachahmen. Aber vor allem kämpfen die Schweizer vor Gerichten und gegen Gerichte, deren Rechtsprechung die Firma bislang nicht ein Mal in letzter Instanz verurteilte, aber auch nie Klarheit schafft, wie weit die Techniker dem Missbrauch des Dienstes vorbeugen müssen – und dürfen. Vor allem aber kämpft Rapidshare gegen die Zukunft.

Denn wenn es erstmal einfacher ist, ein Album sehr günstig zu kaufen, als es illegal herunterzuladen, werden die Nutzerzahlen des Dienstes sinken. Wenn es Film- und Musikindustrie gelingt, ihre Produkte digital intelligent und preiswert zu vertreiben, den Bezahlvorgang zu vereinfachen – dann kann im Netz blitzschnell ein großer Markt entstehen, der die digitale Anarchie der Nullerjahre unter sich begräbt. Und Firmen wie Rapidshare, deren Erfolg auch auf den illegalen Aktivitäten der Nutzer basiert, könnten dann leicht mit in den Abgrund gerissen werden.

Das Gespräch am braunen Holztisch in der Gewerbestrasse Nummer 6 bricht Chang nach einer Stunde ab. Ein Flugzeug wartet in Zürich auf ihn, Chang muss nach Hamburg. Dort trifft er den Erzfeind, Musikmanager von Warner Bros. Um die Wogen zu glätten, ist Mola Adebisi dabei. Der Ex-Moderator arbeitet bei Rapidshare als externer Berater im Unterhaltungsbereich. Denn Warner Bros. hat begriffen, dass die Jugend, die sich auf den Servern von Rapidshare tummelt, identisch ist mit der Kundschaft, die im Laden nicht mehr dreißig Euro für eine DVD bezahlen will. Daher wollen die Film-Manager versuchen, ihre Produkte dort zu verkaufen, wo ihre potentielle Kundschaft ist: auf der Webseite von Rapidshare.

Gleichzeitig wollen die Schweizer damit ein Geschäftsmodell entwickeln, das weniger auf illegaler, denn auf legaler Aktivität der eigenen Kundschaft aufgebaut ist. Denn es wäre ja, genau genommen, Ironie des Schicksals, wenn Rapidshare, das große Symbol der digitalen Welt, in einem zweiten digitalen Wandel, also in der Etablierung legaler Geschäftsmodelle, seine Geschäftsgrundlage verlöre. JOHANNES BOIE

© Süddeutsche Zeitung, 2010

Foto: Bilderberg
18.02.10 | 11:08 | Interview | SZ-Plus | 17 Kommentare

“Das Urteil ist falsch” – Wie ein Oberlandesgericht die Frage nach dem Besitz von digitalen Daten neu definiert

Nicht nur das Speichern, auch das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Dies wurde nun vom Hamburger Oberlandesgericht bestätigt. Das Urteil soll nach dem Willen des Gerichtes Vorbildcharakter haben. Das Gericht verhandelte den Fall eines Mannes, der Kinderpornographie angeschaut hat, jedoch nicht dauerhaft auf der Festplatte seines Rechners gespeichert hatte. (Einen guten Bericht hat heise.de) Das wirft Fragen auf, unter anderem die, wo die Grenzen zwischen Streaming und Speichern verläuft und ob Besitz rechtlich gesehen jetzt dasselbe wie Anschauen ist. Von der Debatte betroffen sind neben der verhältnismäßig kleinen Gruppe Kinderpornokonsumenten auch eine Vielzahl an Netznutzern, die Fotos, gestreamte Filme und Videos anschauen, ohne dafür zu bezahlen.

Im Interview dazu der bloggende Rechtsanwalt Udo Vetter.

Warum hat das Amtsgericht Harburg den Konsumenten von Kinderpornographie freigesprochen, das Oberlandesgericht Hamburg jedoch nicht?

Das Strafgesetzbuch (§ 184b) setzt die Schwelle beim Besitz von Kinderpornographie an. Strafbar macht sich nur, wer sich zumindest den Besitz verschaffen will. Besitz bedeutet nach bisheriger beinahe einhelliger Auffassung, dass Bilder oder Filme zumindest auf dem Rechner (zwischen-)gespeichert werden müssen. Reines Anschauen reichte nicht. Das Oberlandesgericht spricht nach Presseberichten davon, es sei eine “erweiterte Auslegung” erforderlich. Damit wird deutlich, dass dem Gericht die Problematik bewusst ist. Nach meiner Meinung ist das Urteil falsch, denn es sprengt den Wortlaut des Gesetzes und überschreitet damit die Grenzen juristischer Auslegung. Das Gericht flüchtet sich in die Analogie. Analogien sind jedoch schlichtweg unzulässig, weil sie das Strafgesetz für den Bürger unberechenbar machen und zu Willkürurteilen führen.

Verschwimmt durch das Urteil die Grenze zwischen Speichern auf der Festplatte und dem Speichern im Cache, also dem bloßen Anschauen?

Ja, wenn auch das bloße Betrachten strafbar ist, gibt es diese Grenze nicht mehr.

Dass der Wortlaut des Gesetzes das Urteil nicht deckt, wird an folgender Überlegung deutlich. Wenn ein Computerbesitzer einem Besucher Kinderpornos auf dem eigenen Rechner zeigt, müsste auch der Besucher durch das Anschauen plötzlich “Besitzer” der Kinderpornographie auf dem fremden Rechner sein? Wie man durch bloßes Anschauen aber etwas besitzen kann, lässt sich nicht begründen.

Das kann übrigens gravierende Folgen haben. Bisher begründete die im Netz bei Kinerpornoangeboten entdeckte IP-Adresse einen Anfangsverdacht gegen den Anschlussinhaber. Verurteilt werden konnte er aber nur, wenn man tatsächlich bei ihm Kinderpornos gefunden hat. Nunmehr besteht die Gefahr, dass Gerichte anfangen, einfach das Anschauen zu unterstellen. Hierdurch könnten viele Unschuldige zu Unrecht verfolgt werden. Denn bekanntlich ist die IP-Adresse ähnlich wie die Haltereigenschaft des Autofahrers. Wenn ich mein Auto an einen Freund verleihe und dieser Freund nutzt das Auto für einen Bankraub, könnte ich mit dieser Logik wegen Bankraubs verurteilt werden, bloß weil mein Auto am Tatort gesehen wurde.  Ob ich die Beute habe, bei mir eine Tatwaffe oder eine Maske gefunden wird, spielte dann keine Rolle mehr.

Wenn ich das richtig verstehe, ist es eine rechtliche Problematik, wie Besitz definiert ist. Wie unterschieden sich Besitz und Konsum von Kinderpornographie im Strafmaß?

Das bloße Anschauen von Kinderpornografie ist bisher straflos. Der Besitz kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Das Strafmaß ist vor einigen Jahren von einem auf zwie Jahre heraufgesetzt wurden.

Wie unterschiedet sich Besitz von Konsum grundsätzlich im Recht?

Besitz wird definiert als willentliche, tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Dateien sind als “sonstige Schriften” Sachen gleichgestellt. Ich kann auch also auch Daten besitzen. Die Grenze war aber bisher, dass diese Daten eben nicht nur angezeigt, sondern auch reproduzierbar gespeichert wurden, also zumindest im Zwischenspeicher des Browsers oder auf der Festplatte.

Das Netz ist voller pornographischer Übersichtsseiten mit einer Vielzahl an Bildern. Sollte sich darunter Kinderpornographie befinden, ohne, dass der Konsument diese gesucht hat: Macht er sich dennoch strafbar?

Strafbar macht sich nur, wer vorsätzlich handelt. Wer also belegen kann, dass er ohne Kenntnis Kinderpornos heruntergeladen oder per E-Mail erhalten hat, bleibt straffrei. Allerdings stehen Gerichte der Behauptung, man habe von nichts gewusst, sehr skeptisch gegenüber. Zu berücksichtigen ist auch, dass die meisten Hausdurchsuchungen stattfinden, weil die eigene IP-Adresse in einem entsprechenden Umfeld aufgefallen wurde. Zu diesem Zeitpunkt liegen noch gar keine Beweismittel zur Frage des Vorsatzes vor. Es steht ja noch nicht mal fest, dass der Anschlussinhaber überhaupt selbt etwas heruntergeladen hat.

Hat das Urteil Auswirkungen auf Bereiche jenseits der Kinderpornographie, etwa auf den Konsum von gestreamten Filmen, zum Beispiel von populären Servern wie megavideo?

Ich bezweifle das schon deswegen, weil die Entscheidung falsch ist. Sie überschreitet die zulässigen Grenzen der Auslegung. Die Richter verbessern damit vermeintliche Fehler der Politiker, das ist aber gerade nicht ihre Aufgabe. Ich gehe fest davon aus, dass andere Gerichte sich dieser Aushöhlung des Gesetzes nicht anschließen. Aber selbst wenn, betrifft das Urteil in erster Linie das Strafrecht. Im Urheberrecht kommt es auf andere Fallgestaltungen an. Dort steht auch nicht so sehr das Wort Besitz im Vordergrund, sondern es geht um Vervielfältigen und Verbreiten. Dass das bloße Anschauen auch Vervielfältigen sein soll, wäre ja noch gewagter also die Aussage des OLG Hamburg zum Besitzbegriff bei der Kinderpornografie.

17.02.10 | 17:35 | Meinung | 2 Kommentare

Kindergarten Bundesregierung

Eine siebenfache Mutter muss gelegentlich Entscheidungen treffen, die unpopulär sind. Gemüse muss zum Beispiel einfach sein. Und wenn David Echter, Sophie Charlotte, Maria Donata, Victoria Ursula, Johanna Gertrud, Egmont Ulrich und Gracia Diotima noch so quengeln. Problematisch wird es, wenn die Mutter Ministerin ist und nicht schnell genug zwischen Familie und Volk umschalten kann. Zwischen erziehen und regieren. Dann entstehen Gesetze wie das Netzsperrengesetz, das Ursula von der Leyen dem Volk aufgetischt hat. Unbeeindruckt von der Tatsache, dass Tausende dagegen demonstrierten. Und sämtliche Experten die Gesetzesinitiative mehr oder weniger höflich als fehlgeleitet beurteilten.

Der Murks geht weiter: Denn jetzt will die Bundesregierung das eigene Gesetz an dessen entscheidendem Punkt ignorieren, und Webseiten eben nicht sperren, stattdessen löschen. Das ist sinnvoll, aber vom Ablauf her mit der Handlung eines Kindes vergleichbar: Erst wird ein Loch in den Luftballon gestochen und dann versucht, ihn aufzublasen.

“Das haben wir noch nie gehabt”, sagt Wolfgang Bosbach (CDU) in der Süddeutschen Zeitung von morgen zur Frage, wann der Bundespräsident zum letzten Mal ein Gesetz in Kraft gesetzt hat, das die Regierung in weiten Teilen zu ignorieren gedenkt.

Das hätten wir nie haben dürfen, denken dagegen die 134 014 Deutschen, die gegen das Gesetz im Netz unterschrieben haben.

17.02.10 | 16:33 | Nachricht | 0 Kommentare

Netzsperren: Unerwünscht, aber erlaubt

Vor ein paar Tagen hatte ich noch in der SZ kommentiert, wie großartig der Rückzieher der CDU beim Netzsperren Gesetz sei. Da hatte sich die Union im Schlepptau der FDP endlich dem Grundsatz “Löschen statt Sperren” angeschlossen.

(Vollkommen unverständlich ist in diesem Zusammenhang, warum die Regierung das Papier, in dem der Richtungswechsel unter Federführung des Justizministeriums vorgenommen wurde, nicht veröffentlicht.)

Doch die Freude verliert ihre Berechtigung, weil das Gesetz wie von Ursula von der Leyen vorgesehen heute von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet wurde.

Es tritt damit in Kraft, soll aber nicht angewendet, stattdessen alsbald überarbeitet werden. Die Netzsperren will man nicht anwenden, kinderpornographische Seiten stattdessen sofort löschen lassen.

Kritiker wie Alvar Freude vom AK Zensur werden jetzt folgerichtig ein Aufhebungsgesetz fordern.

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