10.02.12 | 19:08 | 5 Kommentare

Ungeklärte Rechtslage

(Von Andrian Kreye) Keine Unterschrift unter das internationale Urheberrechtsabkommen (Acta) – das ist eine gute Nachricht. Das Abkommen würde die EU und ihre Mitgliedstaaten, die USA und neun weitere Länder binden – und damit langfristig und weltweit alle Debatten rund um das Urheberrecht bestimmen.
Prinzipiell sollte man es natürlich begrüßen, dass die internationale Gemeinschaft in Zeiten des weltweiten digitalen Netzes neue Formen des Urheberrechts finden will. Die regionalen und technisch unzulänglichen Formen des Schutzes geistigen Eigentums halten fast alle mit den Realitäten der neuen Medien nicht Schritt. Das Netz erlaubt den weltweiten und kostenlosen Austausch von Filmen, Musik, Bildern und Texten. Doch wo endet der Tausch, und wo beginnt die Raubkopie? Diese Frage würde das Abkommen nicht klären.
Das Problem von Acta kann man schon an seinem Namen erkennen: „Acta“ steht für „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, übersetzt: Anti-Fälschungs-Handelsabkommen. Es geht also darum, Grundlagen und Instrumente für Kontrolle und Strafverfolgung zu schaffen. Das aber ist auf einem Rechtsgebiet, das noch nicht klar geregelt ist, unmöglich. Jetzt schon wird das Urheberrecht ja nicht nur zum Schutz geistigen Eigentums eingesetzt, sondern auch als Hebel der Zensur. Nicht nur in Diktaturen. Die „Church of Scientology“ verfolgt Kritiker zum Beispiel auf diese Weise. Überträgt man die Unschuldsvermutung des Rechtsstaats auf die globale Ebene, muss man bis zu einer umfassenden Klärung der Rechtslage Bürgerrechte in jedem Fall über Besitzansprüche stellen. Das bleibt in juristischen Zwickmühlen die einzig richtige Möglichkeit.

5 Kommentare »

  1. "Jetzt schon wird das Urheberrecht ja nicht nur zum Schutz geistigen Eigentums eingesetzt, sondern auch als Hebel der Zensur."

    Das Wörtchen "ja" als Interjektion signalisiert im Allgemeinen, dass das Folgende als bekannt voraus zu setzen ist. Genau das ist in dem Satz aber nicht der Fall. Zensur ist ein staatl. Eingriff. Eine Religionsgemeinschaft oder Unternehmung kann daher scchon begrifflich keine Zensur ausüben.

    Von welcher "juristischen Zwickmühle" ist hier überhaupt die Rede? Lesen Sie wenigstens mal den unverdächtigen Blog von @RAStadler, oder eine beliebig andere JURISTISCHE Stellungnahme.

    Comment by Forum Bundespolitik — Februar 10, 2012 @ 21:12

  2. [...] Weitere Informationen gibt es bei Wikipedia, mit den rechtlichen Problemen hat sich zudem Andrian Kreye auseinander [...]

    Pingback by elRapido » Demonstration “Hamburg gegen ACTA” am 11.02. ab 14 Uhr in der Innenstadt — Februar 10, 2012 @ 23:24

  3. Leider wird mit solchen Abkommen Halbwissen zementiert und damit doch zur Zensur. Es wird damit in erster Linie Rechtsanwälten neue Einnahmequellen aufgemacht wohl wissentlich dass zuerst einmal eine vernünftige Basis für Urheberrechtsfragen geschaffen werden muss. Es wird andauerend über Urhberrecht gesprochen obschon international noch nicht einmal die Begrifflichkeiten geklärt sind.
    Wikipedia zum Thema Zensur:
    Zensur (censura) ist ein restriktives Verfahren[1], um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden. Oftmals wenden insbesondere totalitäre Staaten Zensur an.[2]
    Restriktiv in diesem Falle schon deshalb weil grundsätzliche Urheberansprüche gar nicht geklärt bzw. keine zentrale Erfassungstelle zur Anwendungsanalyse und Vergleich nicht gegeben sind.
    Es gibt Registrierungen für Patente, Trademarks und auch Komposition (inkl Texte) aber die immer wieder ins Spiel gebrachte Piraterie / unberechtiges Herunterladen von Musik und Filesharing betrifft in erster Linie auch die Leistungsschutzrechte. Für diese Rechte gibt es keine Zentralregistrierung. Diese Rechte werden aber immer wieder ins Feld geführt von den grossen Musikfirmen .. von denen es in Zukunft auch noch nur 2-3 geben wird.
    Diese Firmen nützen schon jetzt die Unkenntnis der Bürger, Politiker und der juristischen Schlupflöcher um den Markt restriktiv und somit zensiert ( mit bewusster Falschinformation ) zu verwalten. Mit ACTA würde das Unrecht auch noch zementiert..
    Beweise dafür kann ich persönlich in vielfältiger Weise und Topaktuell liefern.
    Das Problem ist dass die ACTA Vereinbarung nicht von wirklich unabhängigen Fachleuten entworfen worden ist - in Zusammenarbeit mit zukunftsorientierten Beratern - sondern nur die Lobbyisten zu Wort gekommen sind und damit der schon bisher alles kontrollierenden Rest-Industrie,jetzt auch noch dort Rechte einräumt,wo sicherlich Rechstverletzungen von Seiten der Lobbyisten begangen worden sind und damit werden.
    Auf Grund der Verweigerung der Unterschrift kommt jetzt vielleicht etwas Licht ins Dunkel. Dies aber auch nur dann wenn die Medien unabhängi darüber berichten. Als nicht zensiert und von den Majors unbeeinflusst.

    Danke Herr Kreye.

    Comment by Memo Rhein — Februar 11, 2012 @ 10:32

  4. @ Memo Rhein und alle Anderen: Die Ermächtigung der EU-Kommission zur Verhandlung von ACTA fällt in die Epoche Steinmeier (Außenresssort) und Däubler-Gmelin (Justiz), beide SPD. Deren Netzpolitiker schließen sich sich jetzt - wie die Grünen - den wohlfeilen Protesten an. M.a.W.: Ihr lasst Euch von politischen Trittbrettfahrern unterwandern.
    Wie glaubwürdig ist DAS denn?

    RA Stadler schreibt zu Eurem Anliegen selbst:

    http://www.internet-law.de/2012/02/ist-die-acta-hysterie-berechtigt.html

    Hinzu kommt, dass niemand im Netz beachtet, dass abgeschlossene Verträge der parlamentarische Ratifizierung erst noch bedürfen. Auch ich bin gegen ACTA, weil es die eigentlich gebotene DEREGULIERUNG in Zukunft erschwert, und nicht etwas erleichtert.

    Was aber im Netz an Verschwörungstheorien zirkuliert (in diesem Zusammenhang in der SZ von heute auch noch Scientology ins Spiel zu bringen!), macht uns wirklich Sorgen. Diese Hysterie erschwert auch die eigentlich gebotene Reform der Verfassung durch Einführung von Elementen der DIREKTEN DEMOKRATIE.

    Comment by Forum Bundespolitik — Februar 11, 2012 @ 18:12

  5. ??? wir lassen uns von Trittbrettfahrern unterwandern .. wer stellt so eine unqualifizierte These auf .. wer ist wir und wie lasse ich mich unterwandern .. ich bin Betroffener und wer sich beim Urheberrecht nicht richtig auskennt sollte vielleicht etwas Zurückhaltung an den Tag legen. Es erscheint grundsätzlich so, dass sich hier alle: von Politikern angefangen bis zu den Lobby Vertretern, noch nie mit dem Thema praxisnah auseinder gesetzt haben .. wie RA Stadler schon richtig erkennt wird das ganze noch mit einer umfangreichen Geheimahltungs- und Verschleierungstaktik gepaart allen wirklich Betroffenen sehr schwer gemacht sich ein klares Bild zu verschaffen. Leider werden auch immer wieder Begriffe verwendet die sich als absolut substanzlos herausstellen. Um zum Beispiel Kopierschutz rechtmässig anzuwenden bedarf es davor eigentlich eines qualifizierten Rechtsanspruches. Es ist auch richtig, dass Deutschland gerade in den letzten 10 Jahren das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz fortlaufend zugunsten der Rechteinhaber verändert hat, leider gibt es anders als im Patent- oder Markenrecht keine Registrierungsmöglichkeit - somit entwickeln sich in vielfältigster Weise ( nachweisbar ) ein Wildwuchs von unbe-"rechtigten" Rechtsansprüchen. Viel wichtiger, und zwar vor einer Umsetzung der ACTA oder anderer Vereinbarungen zum Schutz der Rechte, wäre eine Zentralerfassung der Rechtsansprüche. Dann wäre es auch ein leichtes festzustellen wer denn wirklich der Rechteinhaber ist, wie er sein Recht geschützt haben möchte und wie er die Schutzbedürftigkeit gewährleistet haben möchte.
    Es gibt bereits verschiedene Initiativen dazu, leider schon wieder angeführt von denen die den Markt kontrollieren möchten .. vergleichbar zu ACTA .. Um jedoch Kreativität weiterhin zu fördern und den Anspruch des Einzelnen auf sein Geistiges Eigentum als "Handelsware" zu sichern bedarf es vor der Verteilung des Kuchens auch einer Erfassung. Dies ist bis heute nicht geschehen .. In erste Linie weil die Markführer in der Vermarktung des geistigen Eigentums keine Transparenz bevorzugen. ACTA birgt die Gefahr dass damit alles gedeckelt werden kann.
    Mit besten Grüßen vom Trittbrettfahrer ..
    An den geistigen Urheber dieses Vergleichs ..

    Comment by Memo Rhein — Februar 14, 2012 @ 17:31

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