02.11.11 | 17:14 | 1 Kommentar

Reality Check

(Von Andrian Kreye) Wikileaks-Gründer Julian Assange hat gute Gründe, sich verfolgt zu fühlen. Immerhin hat ihn der Vizepräsident der USA, Joe Biden, höchstpersönlich als „Hightech-Terroristen“ bezeichnet. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um aus so einer Bemerkung den Unterton „Guantanamo Bay“ herauszuhören. Andere US-Politiker fanden, man sollte es im Fall Assange nicht so genau nehmen mit Völkerrecht und Gesetz.
Nun hat Assange den Berufungsprozess gegen seine Auslieferung nach Schweden vor dem High Court in London verloren. Viele seiner Anhänger glauben, dass er von Schweden aus viel leichter an die USA auszuliefern sei. Doch zwischen dem Dirty-Harry-Gehabe amerikanischer Politiker und den juristischen Realitäten gibt es immer noch einen großen Unterschied. Assange brachte seine rechtliche Lage nach der Urteilsverkündung am Mittwoch auf den Punkt – er ist derzeit keines Verbrechens angeklagt. Schweden will ihn haben, um ihn wegen der Vorwürfe sexueller Nötigung zu befragen. Verschiedene amerikanische Behörden würden sich zwar gerne mit ihm unterhalten. Eine Auslieferung aus einer europäischen Demokratie ist aber auch unter den weiterhin scharfen Gesetzen des „Krieges gegen den Terror“ nur bei juristischer Stichhaltigkeit möglich.
Doch selbst wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass Assange im Lager von Guantanamo Bay landet, haben die USA schon taktische Muskeln gezeigt. Die Pleite von Wikileaks geht direkt auf den unlauteren Druck der USA auf Kreditkartenfirmen zurück. Mehr ist gar nicht nötig, um einen Gegner in die Knie zu zwingen. „Mission accomplished“: Letzte Woche hat Wikileaks seine Handlungsunfähigkeit bestätigt.

01.11.11 | 15:19 | 0 Kommentare

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